wenn Ihr über einen Veranstalter gebucht habt, muss der sich um Ersatzbeförderung kümmernHm, wir haben leider auch voll die A-Karte gezogen. Wegen der einigermaßen bequemen Anfahrt hatten wir uns für Mai nach langer Abstinenz mal wieder für die Bergen-Region entschieden, obwohl man dort (soweit südlich) schon anglerisch ein paar Abstriche machen muß. Aber genug gefangen haben wir trotzdem immer, also was solls. Nun die überraschende Nachricht, dass die Fähre nicht fährt 🥵. Die fest gebuchte Hütte läßt sich ohne größere finanzielle Verluste auch nicht mehr umbuchen, jetzt haben wir also eine beschissene Anfahrt UND ein nicht optimales Angelrevier an der Backe.
Wie ist das eigentlich rechtlich zu bewerten? Wir haben ja mit dem Kauf des Tickets einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen (Beförderungsleistung). Kann Fjordline deshalb aus Gründen, die sie ausschließlich selbst zu verantworten haben, ohne Kosten vom Beförderungsvertrag zurücktreten? Gestiegene Kraftstoffpreise, die aus rein wirtschaftlicher Sicht einen Umbau der Schiffe vielleicht sinnvoll machen, sind keine höhere Gewalt!
Irgendwie hab ich unser Rechtssystem immer so verstanden, daß mir im Falle einer Vetrags-Nichterfüllung aus billigen Gründen Schadensersatz für die entstehenden Zusatzkosten zusteht (Umbuchung Hütte, teurere Alternativfähre, ggf. erforderliche Zusatzübernachtungen ...), oder sehe ich das falsch? Kann jemand dazu was sagen? ich hätte größte Lust, den Verein auf Schadensersatz zu verklagen. Ich kann doch auch nicht meine Tickets einfach stornieren (mit Geld zurück), wenn es mir zwischen Buchung und Reiseantritt wirtschaftlich schlechter geht, ich keine Zeit oder Lust mehr habe oder oder oder. Dann muß ich doch den Ticketpreis auch zahlen, so als hätte ich die Leistung in Anspruch genommen. Fragen über Fragen.
Die AGB's sind das Papier nicht Wert, wenn sie sich nicht im Einklang mit gängigem EU-Recht befinden.Lies dir die AGB der Fjordline durch. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die allen, die für die Ausfallzeit bereits gebucht haben, eine Steilvorlage für Schadenersatzforderungen bieten
Bin wirklich gespannt, wer dazu den Arsch in der Hose hat.Um Klarheit zu verschaffen sollte man einen entsprechenden Fachanwalt konsultieren; eine Ersteinschätzung kostet wirklich nicht die Welt.
Hallo,
@Sei66
nicht jammern, auf DFDS umbuchen und halt von Oslo rüber. Dürfte KM technisch aufs selbe rauskommen und eventuell sogar etwas
Habe ich voriges Jahr gemacht als Fjordline jede zweite Abfahrt gestrichen hat, ist günstiger, nur ein Nachteil war, dass es auf fast allen Routen viele Baustellen gab.Hallo,
@Sei66
nicht jammern, auf DFDS umbuchen und halt von Oslo rüber. Dürfte KM technisch aufs selbe rauskommen und eventuell sogar etwas günstiger.
Ich wollt fragen wie lange die Fähre unterwegs ist, kann da auf der Seite nichts über Ankunftszeit finden. Also Frederikshaven-Oslo
Danke
ab Sassnitz wäre wirklich Quatsch von Leipsch kommend. Dann viel eher ab HRO.sassnitz-ystad
Hm, wir haben leider auch voll die A-Karte gezogen. Wegen der einigermaßen bequemen Anfahrt hatten wir uns für Mai nach langer Abstinenz mal wieder für die Bergen-Region entschieden, obwohl man dort (soweit südlich) schon anglerisch ein paar Abstriche machen muß. Aber genug gefangen haben wir trotzdem immer, also was solls. Nun die überraschende Nachricht, dass die Fähre nicht fährt 🥵. Die fest gebuchte Hütte läßt sich ohne größere finanzielle Verluste auch nicht mehr umbuchen, jetzt haben wir also eine beschissene Anfahrt UND ein nicht optimales Angelrevier an der Backe.
Wie ist das eigentlich rechtlich zu bewerten? Wir haben ja mit dem Kauf des Tickets einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen (Beförderungsleistung). Kann Fjordline deshalb aus Gründen, die sie ausschließlich selbst zu verantworten haben, ohne Kosten vom Beförderungsvertrag zurücktreten? Gestiegene Kraftstoffpreise, die aus rein wirtschaftlicher Sicht einen Umbau der Schiffe vielleicht sinnvoll machen, sind keine höhere Gewalt!
Irgendwie hab ich unser Rechtssystem immer so verstanden, daß mir im Falle einer Vetrags-Nichterfüllung aus billigen Gründen Schadensersatz für die entstehenden Zusatzkosten zusteht (Umbuchung Hütte, teurere Alternativfähre, ggf. erforderliche Zusatzübernachtungen ...), oder sehe ich das falsch? Kann jemand dazu was sagen? ich hätte größte Lust, den Verein auf Schadensersatz zu verklagen. Ich kann doch auch nicht meine Tickets einfach stornieren (mit Geld zurück), wenn es mir zwischen Buchung und Reiseantritt wirtschaftlich schlechter geht, ich keine Zeit oder Lust mehr habe oder oder oder. Dann muß ich doch den Ticketpreis auch zahlen, so als hätte ich die Leistung in Anspruch genommen. Fragen über Fragen.
Fjordline ist daenisch.Fjordline tritt ja nicht zurück, sie geben dem Kunden die Alternative Umbuchung oder Rückerstattung. Das dieser Umstand im höchsten Maße unbefriedigend ist, steht außer Frage, vor allem wenn an bestimmten Daten, weitere Fixpunkte hängen (Ferienhausbuchung bspw.).
Wenn man Fjordline verklagen möchte, muss man dies m. E. übrigens in Norwegen tun, da die Firma keinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Falsch, Fjordline AS ist ein norwegisches Unternehmen mit Sitz in Egersund, Gerichtsstand ist das Bezirksgericht in Dalane (Norwegen)...Fjordline ist daenisch.