Hm, wir haben leider auch voll die A-Karte gezogen. Wegen der einigermaßen bequemen Anfahrt hatten wir uns für Mai nach langer Abstinenz mal wieder für die Bergen-Region entschieden, obwohl man dort (soweit südlich) schon anglerisch ein paar Abstriche machen muß. Aber genug gefangen haben wir trotzdem immer, also was solls. Nun die überraschende Nachricht, dass die Fähre nicht fährt 🥵. Die fest gebuchte Hütte läßt sich ohne größere finanzielle Verluste auch nicht mehr umbuchen, jetzt haben wir also eine beschissene Anfahrt UND ein nicht optimales Angelrevier an der Backe.
Wie ist das eigentlich rechtlich zu bewerten? Wir haben ja mit dem Kauf des Tickets einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen (Beförderungsleistung). Kann Fjordline deshalb aus Gründen, die sie ausschließlich selbst zu verantworten haben, ohne Kosten vom Beförderungsvertrag zurücktreten? Gestiegene Kraftstoffpreise, die aus rein wirtschaftlicher Sicht einen Umbau der Schiffe vielleicht sinnvoll machen, sind keine höhere Gewalt!
Irgendwie hab ich unser Rechtssystem immer so verstanden, daß mir im Falle einer Vetrags-Nichterfüllung aus billigen Gründen Schadensersatz für die entstehenden Zusatzkosten zusteht (Umbuchung Hütte, teurere Alternativfähre, ggf. erforderliche Zusatzübernachtungen ...), oder sehe ich das falsch? Kann jemand dazu was sagen? ich hätte größte Lust, den Verein auf Schadensersatz zu verklagen. Ich kann doch auch nicht meine Tickets einfach stornieren (mit Geld zurück), wenn es mir zwischen Buchung und Reiseantritt wirtschaftlich schlechter geht, ich keine Zeit oder Lust mehr habe oder oder oder. Dann muß ich doch den Ticketpreis auch zahlen, so als hätte ich die Leistung in Anspruch genommen. Fragen über Fragen.