hier das ganz auch für den Chat...die Übersetzung der Seite...das vermeintlich wichtigste habe ich mal rot hervorgehoben
Det er påbod om dagleg fangstrapportering for turistfiskebedrifter. Rapportering må vere levert før utførselsdokumentasjon kan bli utferda.
www.fiskeridir.no
Fangmeldung für Touristenfischereibetriebe
Es besteht eine Meldepflicht für den täglichen Fang bei Touristenfischereibetrieben. Die Meldung muss abgegeben sein, bevor ein Ausfuhrdokument ausgestellt werden kann.
Fang muss täglich gemeldet werden
Touristenfischereibetriebe sind verpflichtet, den Fang täglich zu melden. Die Fangmeldung muss erfolgt sein, bevor das Unternehmen ein Dokument ausstellen kann, das zur Ausfuhr berechtigt.
Die Anforderungen an das Ausfuhrdokument wurden verschärft
Die Betriebe haben bisher weitgehend eigene Formulare ohne gemeinsamen Standard verwendet. Die bisherige Praxis wird nun durch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen ersetzt, die das Ausfuhrdokument erfüllen muss, welches beim Grenzübertritt mitgeführt wird.
Das Dokument ist personenbezogen
Die auf dem Dokument genannte Person muss beim Verlassen des Landes mit dem Fisch anwesend sein. Es ist nicht mehr erlaubt, ein Dokument für Gruppen auszustellen.
Die Betriebe dürfen weiterhin zusätzliche Informationen aufnehmen, sofern gewünscht, aber das Dokument muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Diese Angaben muss das Ausfuhrdokument enthalten:
- Name, Geburtsdatum und Wohnadresse der Person, die den Fisch ausführt
- Name, Besuchsadresse und Organisationsnummer des registrierten Touristenfischereibetriebs
- Aufenthaltsdauer und Zeitraum des Angelns
- Ausstellungsdatum
- Name, Kontaktinformationen und Unterschrift der verantwortlichen Person im Betrieb
Zugelassene Fachsysteme
Nur die unten aufgelisteten Systeme dürfen zur Fangmeldung verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, Fangmeldungen per Post, E-Mail oder Fax zu übermitteln.
Fishlog
Website: fishlog.no
E-Mail:
bengt@humetrica.com
Telefon: 415 02 632
Fishmemo
Website: fishmemo.com
E-Mail:
kontakt@frifugl.no
Telefon: 982 82 291
Fishreg
Website: company.fishreg.net
E-Mail:
post@fishreg.net
Telefon (deutsche Nummer): +49 157 52510021
Telefon (norwegische Nummer): 413 83 142
GoFish
Website: gofish.no
E-Mail:
hello@gofish.no
Telefon: 902 84 000
Yes Seafishing
Website: yesseafishing.no
E-Mail:
post@yesseafishing.no
Telefon: 913 78 996
Arten, die gemeldet werden müssen
Registrierte Touristenfischereibetriebe müssen den Fang folgender fünf Fischarten melden:
- Kabeljau (Torsk)
- Heilbutt (Kveite)
- Rotbarsch (Uer)
- Seewolf (Steinbit)
- Köhler (Sei)
Die Meldung muss unmittelbar nach jeder einzelnen Angeltour erfolgen. Wenn kein Fischfang stattgefunden hat, ist keine Meldung erforderlich – aber Angeltouren ohne Fang müssen ebenfalls gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Nationalität oder dem Wohnsitz der fischenden Person.
Warum soll der Fang als Stückzahl und nicht als Gewicht gemeldet werden?
Die Meldung in Stückzahl bietet mehrere Vorteile: Sie ist einfach, es wird keine Waage benötigt, und die Methode ist dadurch kosteneffizient und leicht durchzuführen. Es spielt keine Rolle, ob der Fisch als ganzer Fisch, ausgenommen, ausblutet oder anderweitig verarbeitet gemeldet wird.
Ein weiterer Vorteil der Meldung nach Stückzahl ist, dass die Anzahl pro Altersgruppe in Modellen verwendet wird, um die Größe verschiedener Fischbestände zu schätzen. Die Angabe der Stückzahl in Verbindung mit Stichproben, bei denen Längen- und Altersdaten erhoben werden, kann somit für Bestandsbewertungen genutzt werden.
In der kommerziellen Fischerei wird der Fang zwar nach Gewicht (ganzer Fisch) gemeldet, aber auch diese Daten werden für Bestandsanalysen in Stückzahlen nach Alters- und Längengruppen umgerechnet.
Warum muss auch über zurückgesetzte Fische berichtet werden?
Es ist wahrscheinlich, dass die Menge an Fisch, die beim Touristenfischen gefangen, aber nicht mit an Land genommen wird, erheblich ist. Dies betrifft mehrere der meldepflichtigen Arten, wie Heilbutt, Kabeljau und Köhler. Solche Informationen sind wichtig, um die Entwicklung der jeweiligen Fischbestände bewerten zu können.
Zum Beispiel ist es relevant, ob eine Veränderung der an Land gebrachten Fischmenge mit einer Zunahme oder Abnahme der zurückgesetzten Fische zusammenfällt.