Der Ehrliche ist immer der Dumme !!!!!!!

So,
Rückruf erfolgte.

Ergebnis:
1-kg-Regelung bzw.
Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr von Tieren und Waren
gilt nicht für Einfuhren aus Norwegen !

Gruß
Heiko
 
AHA, wenn das verbindlich ist, können wir doch schon mal hinter eine Reglung nen Haken machen. Danke :baby:

Grüße hermi
 
Das steht auch auf der Zollseite, also auch nichts wirklich neues.

Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln unterliegt strengen hygienischen Anforderungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Einfuhrmaßnahmen gelten für frische, bearbeitete, tiefgefrorene und verarbeitete Fischereierzeugnisse (Fische, sonstige Meeres- oder Süßwassertiere, Teile dieser Tiere, einschließlich Rogen und Milch und Erzeugnisse aus diesen Tieren, auch in Verbindung mit anderen Lebensmitteln, soweit deren Anteil nicht überwiegt) und lebende Muscheln.

Erzeugnisse tierischer Herkunft (z.B. Lachs aus Alaska) dürfen ohne veterinärrechtliche Dokumente nur bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden.

Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs (Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart.

Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, insbesondere aus Norwegen und Island. Für Sendungen aus diesen Staaten gelten die erleichterten Bestimmungen zum Verbringen von Fischereierzeugnissen mit Ursprung aus den Mitgliedstaaten der EG.
 
Das steht auch auf der Zollseite, also auch nichts wirklich neues.

Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln unterliegt strengen hygienischen Anforderungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Einfuhrmaßnahmen gelten für frische, bearbeitete, tiefgefrorene und verarbeitete Fischereierzeugnisse (Fische, sonstige Meeres- oder Süßwassertiere, Teile dieser Tiere, einschließlich Rogen und Milch und Erzeugnisse aus diesen Tieren, auch in Verbindung mit anderen Lebensmitteln, soweit deren Anteil nicht überwiegt) und lebende Muscheln.

Erzeugnisse tierischer Herkunft (z.B. Lachs aus Alaska) dürfen ohne veterinärrechtliche Dokumente nur bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden.

Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs (Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart.

Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR, insbesondere aus Norwegen und Island. Für Sendungen aus diesen Staaten gelten die erleichterten Bestimmungen zum Verbringen von Fischereierzeugnissen mit Ursprung aus den Mitgliedstaaten der EG.

@Fauli
Das nenne ich doch mal sachlich! ;) So kommen "Halbwissende" auch ein Stück weiter...
 
@all,

ein toller Thread ist das mal wieder geworden.
Ich meine,jeder der mehr als 15kg am Zoll
vorbeischmuggelt,ist ein "Piratenfischer".
Man kann diese Leute nur mit denen vergleichen.
Hätten sie doch auf der Fähre mal die Fresse
gehalten und sich nicht noch damit gebrüstet.
Solche Leute dürfen kein Pardon erfahren,denn
deren Verhalten fällt auf uns alle zurück.
Bin mal gespannt,wie die Diskussion über
dieses Thema in unserer Gruppe endet.
Wir fahren Ende August nach Norge.
Mit Petri Heil
Krak4e
 
Jetzt weiß ich immerhin, dass für das einführen von Fisch aus Norwegen "erleichterte Bestimmungen" gelten.

Weiss denn jetzt Jemand was dort drinn steht???

Gruß
Hagen
 
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.
1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
2. Die Waren sind für den persönlichen
Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
3. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
andere Waren
· bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
· Für die Feststellung, ob die Wertgrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.
· Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.

Wenn das nicht reicht, dann hab ich noch mehr:D

Verbringungsverbote

Als Lebensmittel dürfen z.B. generell nicht in Verkehr gebracht werden:

* giftige Fische der Familien Tetraodontidae (Kugelfische), Diodontidae (Igelfische), Molidae (Klumpfische) und Canthigasteridae (Spitzkopf-Kugelfisch), sowie Erzeugnisse daraus,
* Fische mit einem die zulässige Höchstgrenze überschreitenden Gehalt an Histamin,
* sonstige Biotoxine enthaltende Fischereierzeugnisse,
* lebende Muscheln oder daraus hergestellte Fischereierzeugnisse, deren Gehalt an Algentoxinen oder Domoinsäure die zulässigen Höchstwerte überschreitet,
* gekochte Krebs- und Weichtiere, deren Gehalt an Staphylococcus aureus oder Salmonellen die zulässigen Höchstwerte überschreitet.

Vor der erstmaligen Einfuhr von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln wird grundsätzlich eine Kontaktaufnahme mit dem Amtstierarzt, einer Grenzkontrollstelle oder der für Sie zuständigen Veterinärbehörde empfohlen.
Einfuhrlizenz/Marktordnungsrecht

Neben den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sind bei der Einfuhr von Fischereierzeugnissen auch Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EG (Marktordnungsrecht) zu beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Marktordnungsrecht oder auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Warenverkehr mit anderen Mitgliedstaaten

Werden Fischereierzeugnisse oder Muscheln aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bezogen oder in andere versendet, so sind - trotz Binnenmarkt - nach wie vor Verfahrensvorschriften zu beachten. Die für den Entladeort zuständige Lebensmittelbehörde kann die Sendung z.B. stichprobenweise überprüfen. Zollstellen wirken bei der Überwachung jedoch nicht mit.
Informationsstellen

Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Fischereierzeugnissen und lebenden Muscheln stehen zur Verfügung:

* das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
* das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),
* die zuständigen Grenzkontrollstellen,
* die für den Wohnsitz zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörde,
* das Zoll-Infocenter sowie
* die örtlich zuständigen Zolldienststellen.

und zum Schluß noch die Verordnung über die hygienischen Anforderungen an Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln (Fischhygiene-Verordnung FischHV)

Hier
Viel Spaß beim lesen:D
 
Fakten, Fakten, Fakten ;< Danke Fauli :baby:
 
Hab ich das jetzt richtig Verstanden? Ich darf aus Sicht des deutschen Zolls so viel Fisch aus Norwegen einführen, wie ich incl. der norw. Steuer für 179€ in Norwegen kaufen könnte.

Falls ich recht hab, wie teuer ist denn 1kg Seelachs in Norwegen incl. Steuern.
 
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln

Selbst wenn der deutsche Zoll Fisch als Reisemitbringsel definieren würde
-was nicht passiert- würde dieses Anliegen immer noch mit der Ausfuhrquote
der Norweger kollidieren.
 
@all,

ein toller Thread ist das mal wieder geworden.
Ich meine,jeder der mehr als 15kg am Zoll
vorbeischmuggelt,ist ein "Piratenfischer".
Man kann diese Leute nur mit denen vergleichen.
Hätten sie doch auf der Fähre mal die Fresse
gehalten und sich nicht noch damit gebrüstet.
Solche Leute dürfen kein Pardon erfahren,denn
deren Verhalten fällt auf uns alle zurück.
Bin mal gespannt,wie die Diskussion über
dieses Thema in unserer Gruppe endet.
Wir fahren Ende August nach Norge.
Mit Petri Heil
Krak4e

Die armen Kerle die mit dir reisen müssen.
 
@Nauke,

sie reisen nicht mit mir,sondern ich mit ihnen.
Sind alles tolle Burschen.
Bin für einen Verhinderten eingesprungen.
Mit Petri Heil
Krake
 
Wenn ich die ganzen Texte hier lese, frage ich mich was soll den die NAF-Nord-Norge-Tour 2008 ? Nur ein Heilbutt von ca. 20Kg und die 15kg-Regelung ist erfüllt mit dem Heilbuttfilet. Oder wollt ihr dort nur die Fische fangen um Spaß zu haben und sie dann töten?

Hier ein kleines Beispiel von EUCH aus unserem Forum:

Dorsch_Max vbmenu_register("postmenu_280263", true);
Kveite-Schoner



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Northman, du bist dabei!

@ all
nun stürzt euch mal nicht alle auf die erste Woche.
Die großen Fische kommen eh erst an den Köder,
wenn die Kleinen weggefangen worden sind.
:D
1poke.gif
:D

Hier mal noch ein paar Eindrücke vom September 2006...
Miniaturansicht angehängter Grafiken

__________________
MfG Max
____________________

nordlicht
 
hermi

nüscht füt Unjut - hab doch nen Schmeili gesetzt !

Natürlich sind da Unmengen an (Halb-)Wissen im Umlauf

- Mindestmasse
- Einfuhr-Verordnungen
- Zollvorschriften

Da hab ich frecherweise Deinen Beitrag als Aufhänger genommen...

Ich hab da auch meine Grenzwerte, deshalb hab ich heute mal telefonoíert...

Nöööö.
ganz im Ernst, Dein von mir zitierter Beitrag,
und auch
sehr viele andere von Dir haben schon Hand und Fuß !
Insofern sei mir nicht böse...

Nimm "Vollan" Anfang Juni 08 und wir können uns
fein unterhalten...


Fauli :baby:
Danke für die "Kleinigkeiten", die uns nebenbei noch treffen könnten...
ischa imma wieder wichtig !


Gruß
Heiko
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hermi

nüscht füt Unjut - hab doch nen Schmeili gesetzt !


Nimm "Vollan" Anfang Juni 08 und wir können uns
fein unterhalten...


Gruß
Heiko

Kein Problem, so hab ich das auch verstanden, deshalb die "Lacher" ;)

Das mit Vollan versuch ich mal so einzuplanen, ob es gelingt hängt ein bischen von meiner besseren Hälfte ab. Es würde mich aber sehr freuen, dann können wir mal zusammen die norwegischen Biersorten durchprobieren. :<-

Grüße hermi
 
Hi,
ich habe jetzt ein wenig gestöbert, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Was passiert, wenn sie einen mit mehr als 15 Kg erwischen, gibts dann Strafzölle je nach Menge?

Gruß Nils
 
NEIN - ich hab keine Rechnung, aber wenn du es mir nicht glaubst nimmst ein Flugzeug, kommst zu mir rauf ich geb dir ein Auto und den notwendigen Fisch und du machst einen Tagesausflug an die schwedische Grenze und probierst das ganze einfach einmal aus! Ich hab so meine Informationsquellen ... immerhin beschäftige ich mich in meiner Arbeit mit dem Thema!
 
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