Darf man als touristischer Fischer Kønigskrabben fischen?

Hallo Bromsenkoenig ich war damals auch dabei und ich muss sagen, es war ein fantastisches "Abendmahl" das wir zusammen genossen.
Ich habe Hermi von diesem Urlaub eine DVD geschickt, als Erinnerung. Ich hoffe, euch geht es gut und vielleicht
klappt es das ich mal wieder mit euch mitkommen kann. Gruß aus der Pfalz.
Norge 2010.jpg euch allen die damals dabei waren
 
Hallo Zusammen,

auf einer anderen Plattform habe ich eine Anfrage an das norwegische Fischereidirektorat Region Nord gesehen - dort wurde mitgeteilt, dass ein Königskrabbenbeifang mit der Angel westlich des 26. Längengrades nicht geregelt sei und der Beifang verzehrt werden dürfte.

Gruß Johannes
 
Hallo Zusammen,

auf einer anderen Plattform habe ich eine Anfrage an das norwegische Fischereidirektorat Region Nord gesehen - dort wurde mitgeteilt, dass ein Königskrabbenbeifang mit der Angel westlich des 26. Längengrades nicht geregelt sei und der Beifang verzehrt werden dürfte.

Gruß Johannes
Also hoch bis zum Nordkap, ...das ist mal 'ne Aussage.
 
Hat das denn jemand genutzt??


 
Hallo Zusammen,

auf einer anderen Plattform habe ich eine Anfrage an das norwegische Fischereidirektorat Region Nord gesehen - dort wurde mitgeteilt, dass ein Königskrabbenbeifang mit der Angel westlich des 26. Längengrades nicht geregelt sei und der Beifang verzehrt werden dürfte.

Gruß Johannes
Nun, es steht etwas anders beim Fiskeridirektorat, jedoch ergibt sich das selbe resultat. vestlich 26 grad , ist der Königskrabbenbestand nicht reguliert und es besteht der wunsch das dieser eingegrenzt wird, weshalb es allen er laubt ist, Königskrabbe für den persönlichen Bedarf zu befischen so lange man sich westlich des Nordkaps (26 grad ost) aufhält. Auf grund dieser erlaubniss, kannst Du natürlich die Königsgrabben die mit der Angel gefangen wurden behalten. Anders wird es ausländischen Touristen auch nicht möglich sein, diese zu bekommen da das auslegen von Angelgerät verboten ist. Natürlich muss jeder fang gemeldet werden, unberührt davon, wie er gefangen wurde. Für meine Rechtsauffassung ist dies möglich für Touristen mit der Fangregistrierung die auch gesendet wird für allen anderen Fische.

Nicht einleuchtend ist für mich der Eingangspost von Jærenfischer, wo das Fiskeridirektorat stellung nimmt und eindeutig verbietet Königskrabben zu fangen (unabhängig wie) und dies nur registrierten Fischern vorbehält, wenn genau das Gegenteil ebenfalls auf den Seiten vom Fischereidirektorat zu lesen ist.
Hier steht deutlich und unmissverständlich das für Freizeitfischer (wozu auch Touristen gehøren) eben westlich 26 grad ost das gezielte fischen auf Königskrabbe erlaubt ist, so lange eben auch regularieren zum fanggerät eingehalten werden, dieses markiert ist und der fang gemeldet wird. Demnach darf also jeder mit Norwegischer Personennummer für den privat gebrauch körbe stellen und königskrabbe im nicht regulierten bereich fangen. Demnach dürfte euer Vermieter auch körbe stellen, darf aber die Königskrabben nicht weiter geben, was natürlich nur registrierten fischereibetrieben vorbehalten ist. Ebenfalls dürfen Personen ohne norwegische Personennummer (in der regel ausländische Touristen) keine Körbe stellen, egal was diese fangen sollen. Fängt man nun jedoch eine Krabbe mit der Angel (westlich 26 grad ost), bewegt man sich deutlich im Rahmen des Gesetzes. Zum einen ist es hier erlaubt für alle! Königskrabbe gezielt zu befischen, diese erlaubniss wird lediglich eingeschränkt durch das verbot, dass man keine Krabbenkörbe setzen darf. Selbst wenn man etwas weiter auf den Seiten des Fischereidirektorates schaut, so steht hier


das das direkte fischen auf Königskrabben für ausländische Touristen untersagt ist. Klickt man auf den Link sieht man, das dies ebenfalls nur für den kvotenregulierten bestand østlich 26 grad ost gilt!

Zusammengenommen muss hier nun das Fischereidirektorat sich auf Gesetzte oder eigene Publikationen beziehen, welche es für ausländische touristen verbietet gezielt auf Königskrabbe zu fischen im unreguliertem Bereich. Dieses gibt es nicht, so lange die königskrabbe mit dem gesetz entsprechenden zulässigem fanggerät gefangen wird, wozu ausdrücklich die Angel gehørt!
 
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