Rechnung Luftfahrtbundesamt ruckzuck /fast((

mojo

Stammnaffe
Registriert
18 August 2013
Beiträge
1.350
Ort
Bocholt
2021 kaufte 8ch mir eine DJI 3, meldete diesem LBA an und erhielt eine Zulassungsnr. Rechnung hab nie gesehen. Heute dann ne mail, mit sofort zahlbar Rechnung. Dat is ne ReGIERung.
Klingbeil braucht wohl bares, oder steckt doch Trump mit seinem Big beautiful Bill dahinter.
Überwiesen und fertig, obwohl dieses UAV wohl längst in Osteuropa zum Einsatz gekommen ist.
 

Anhänge

  • LBA Drohnenrechnung.jpg
    LBA Drohnenrechnung.jpg
    70,3 KB · Aufrufe: 158
Ist aber hier in Norge auch so. Wenn du eine Drohne legal betreiben willst, musst du sie bei der Luftfahrtbehörde registrieren und zusätzlich haftpflicht versichern. Dafür zahlt man jedes Jahr ca. 230 kronen an das Luftfartilsynet und ca. 130 kronen Versicherung solange bist du sie abmeldest.
 
Wo ist Dein Problem? Als Du die Drohne beim LBA angemeldet hast stand doch dabei das Du eine Abgabe Zahlen musst und das das eine ganze Weile dauern kann.
Ich habe z. B. noch keine Rechnung bekommen. Die wird aber noch kommen.
 
Ich bin im Verein: MMFV, dorzt habe ich meine Kenntnissprüfung gemacht und rgistiert haben die meine Drohne auch, in meinem Mitgliedsbeitrag ist auch eine obligatoische Haftpflichtversicherung für meinen Drohnenflüge enthalten..

 
Meine Private Haftpflichtversicherung deckt auch meine Drohne ab.
Von daher ist es nicht immer notwendig eine extra Versicherung abzuschließen.
 
ging eigentlich nur darum, dass erst nach 4 Jahren eine Rechnung kommt.
 
Hallo Gemeinde,
ich benutze mal diesen Thread für mein Anliegen.
Beabsichtige meine Drohne dieses Jahr in Norge einzusetzen.
Folgende Voraussetzungen sind gegeben:
- Drohne Dji Mini 2 (<249g)
- Registrierung als Führer einer Drohne in Deutschland beim LBA (EU-Staat)
- Drohnenversicherung in Haftpflicht inkludiert (Flugmodelle und Drohnen bis 5kg)
Und jetzt zu meiner Frage,
brauche ich in Norwegen weitere Genehmigungen?
(Flugverbotszonen werden beachtet)
Danke und einen schönen Sonntag
 
Du brauchst keine weiteren Genehigungen in Norwegen. Halte dich an die Allgemeinen Verbote Wie Flughäfen und Menschenansammlungen dann ist das völlig ok
Danke Dir :dankeschoen:,
mit den Flugverbotszonen ist selbstredend, nur bei der Registrierung war ich mir nicht sicher. Es heisst ja, das die Registrierung in einem europäischen Land ausreichend, auch für Norge, ....doch dann kam noch eine Seite der norwegischen Registrierung, die mich verunsichert.
 
Die Infos oben stimmen meines Wissens nach nicht. Zwar ist die Registrierung kleiner Drohnen in Norwegen ziemlich unproblematisch, aber trotzdem verpflichtend sobald eine Kamera montiert ist.

Infos auf Englisch hier:
 
Die Infos oben stimmen meines Wissens nach nicht. Zwar ist die Registrierung kleiner Drohnen in Norwegen ziemlich unproblematisch, aber trotzdem verpflichtend sobald eine Kamera montiert ist.

Infos auf Englisch hier:
Aber vielleicht als zusätzliche Anmerkung: wenn Abseits von Airports und Militär ist und man keine Anwohner nervt..... Norwegen ist glücklicherweise kein Polizeistaat 😉
 
Die Infos oben stimmen meines Wissens nach nicht. Zwar ist die Registrierung kleiner Drohnen in Norwegen ziemlich unproblematisch, aber trotzdem verpflichtend sobald eine Kamera montiert ist.

Infos auf Englisch hier:
Und genau wegen dieser Seite hab ich hier meine Frage gestellt, da Sie mich ungemein verunsichert.
Und jetzt bin ich genauso schlau wie vorher, Einer sagt alles gut, der Andere sagt, nee, nee, auch in Norge nochmal registrieren.
Danke Jungs für.die "Allgemeine Verunsicherung"😅
 
Und genau wegen dieser Seite hab ich hier meine Frage gestellt, da Sie mich ungemein verunsichert.
Und jetzt bin ich genauso schlau wie vorher, Einer sagt alles gut, der Andere sagt, nee, nee, auch in Norge nochmal registrieren.
Danke Jungs für.die "Allgemeine Verunsicherung
Okay, also du hast die offizielle gesetzliche norwegische Quelle zu deinem Anliegen bzgl luftfahrtrechtlicher Belange gefunden und dachtest dann eine Privatperson in einem deutschen Angelforum kann dir besser erklären was die rechtliche Sachlage ist?
🤔
Stehe etwas auf dem Schlauch was du hier erwartet hast, außer abweichender Antworten aus Unwissenheit, oder eben genau den Verweis zur Luftfahrtbehörde zwecks Infos wie es rechtlich einwandfrei zu handhaben wäre.
 
Okay, also du hast die offizielle gesetzliche norwegische Quelle zu deinem Anliegen bzgl luftfahrtrechtlicher Belange gefunden und dachtest dann eine Privatperson in einem deutschen Angelforum kann dir besser erklären was die rechtliche Sachlage ist?
🤔
Stehe etwas auf dem Schlauch was du hier erwartet hast, außer abweichender Antworten aus Unwissenheit, oder eben genau den Verweis zur Luftfahrtbehörde zwecks Infos wie es rechtlich einwandfrei zu handhaben wäre.
@harrie , Du hältst Dich hier raus, Deine Meinung ist nicht gefragt
@tauchprojekt.de
Nein, ich suche nicht nach Auswegen oder anderen Möglichkeiten, die norwegischen Richtlinien zu umgehen, im Gegenteil, ich will auf keinen Fall nicht gegen norwegisches Recht verstoßen, .......nur:
auf allen einschlägigen Seiten zur Drohnenregistrierung steht,
"wer sich in einem Land der Europäischen Union registriert, hat damit seine Schuldigkeit getan, und hat seine Pflicht als Drohnenführer (unter 250g, aber mit Kamera) in der Europäischen Union, zur der auch Notwegen gehört, getan.
Nun hätte ich eigentlich mit meinen Recherchen aufhören können, da diese Aussage recht eindeutig, aber nein ich hab mich, u.a. die von Dir genannte Seite, auf eine norwegische Seite begeben und die o.g. Aussage gelesen. Da ich jetzt unsicher, hab ich mich an die Kommunitie genannt, um von Leuten wie Dir, eine verständliche Angabe zu bekommen.
Und Sorry, das hat wohl kaum etwas mit
"Jemanden in der deutschen Kommunitie finden, der gegensätzliche Anhaben macht" zu tun.
Trotzdem Danke für Deine fundierten Kenntnisse und Hinweise zu den norwegischen Gesetzen bezüglich der Drohnenfliegerei.
Werde mich also auch in N registrieren, um sämtlichen Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.
 
Ich hatte meine, alte, DJI Mini 4 Pro, in den letzen beiden Jahren (2024 und 2025) auch in Norwegen dabei. Eine extra Registrierung war nicht notwendig.
Ich habe mich lediglich vor Ort in der DJI Fly App über WLan angemeldet so das diese meinen aktuellen Standort hatte.

Der Rest, Einhaltung von Flugverbotszonen usw., wurde hier ja schon erwähnt.
 
Hier noch einmal der Auszug vom deutschen Luftfahrtbundesamt:
" Die Registrierung aller Mitbürger der EU-Mitgliedsstaaten hat immer im eigenen Land zu erfolgen. Diese Registrierung ist dann auch in allen anderen Mitgliedsstaaten gültig. Ein Bürger aus Deutschland kann sich somit auch nur beim deutschen Luftfahrtbundesamt registrieren. Für einen Urlaub zum Beispiel in Österreich, Italien oder in Spanien ist dann keine weitere Registrierung im Urlaubsland erforderlich. Die deutsche Registrierung, die in Deutschland erhaltene UAS-Betreiber ID wie auch die deutschen Drohnenführerscheine sind automatisch in allen anderen EU-Ländern ebenso gültig. Lediglich Besucher aus einem Drittland (also einen nicht-EU-Land wie zum Beispiel aus den USA) müssen sich dann hier registrieren, wenn sie z.B. in Deutschland Urlaub machen und hier eine Drohne fliegen wollen. Für diesen Zweck gibt es bei der jeweiligen Landesbehörde extra einen gesonderten Registrierungsprozess für Besucher aus Drittländern außerhalb der EU."
Deswegen, nach dem Lesen dieser Richtlinie, meine Unsicherheit.
 
Oben