Also ich habe mir nur die Seite " Fangmeldungen für touristische Fischereiunternehmen"
durchgelesen !
Sehe da keine Schikane ! ??
Oder anders ausgedrückt, da ist doch fast alles beim alten geblieben.
Einzig dieser Teil ist neu :
Die Ausfuhrdokumente müssen folgende Angaben enthalten:
Name, Geburtsdatum und Wohnadresse der Person, die den Fisch ausführt
Name, Besuchsadresse und Organisationsnummer des registrierten touristischen Fischereiunternehmens
Aufenthaltsdauer und Fischereizeitraum
Datum der Ausfuhr
Name, Kontaktdaten und Unterschrift der verantwortlichen Person des Unternehmens
Und es muß jetzt
jeder eine Fangmeldung machen !
Wenn man das als Schikane ansieht, nun gut ! ??
