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Einreise
Seit dem 29. August 2020 gilt für Reisende aus Deutschland wieder eine Quarantänepflicht, da Norwegen Deutschland zum Risikogebiet erklärt hat. Nach Einreise ist eine zehntägige Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft zu absolvieren. Bei Einreise ist eine feste Adresse und geeignete Unterkunft für die nächsten zehn Tage durch aussagekräftige Dokumente (z. B. Buchungsbestätigung) nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die Einreise verweigert werden. Eine Unterkunft gilt dann als geeignet, wenn Kontakt mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts vermieden wird. Unterkünfte (auch Campingplätze) mit gemeinschaftlicher Nutzung von Waschräumen, Küchen usw. entsprechen daher nicht den Vorgaben. Personen in Quarantäne dürfen ihre Unterkunft nur in unbedingt nötigen Fällen verlassen, z. B. um dringende Lebensmitteleinkäufe zu tätigen. Bei Aufenthalten für einen kürzeren Zeitraum ist eine feste Unterkunft für den gesamten Aufenthalt nachzuweisen. Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Die Quarantäne darf bei Symptomfreiheit zum Zwecke der Heimreise verlassen werden.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Informationen zu Quarantänebestimmungen, auch zu Ausnahmetatbeständen, bieten die
norwegischen Gesundheitsbehörden.
Bei einer Einreise über einen Flughafen in einem von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuften Gebiet (z.B. Kopenhagen, Stockholm, Amsterdam) gilt ebenfalls die zehntägige Quarantänepflicht, auch wenn der Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das
Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise über Gebiete, die von Norwegen als quarantänepflichtig eingestuft werden, führt zu zehntägiger Quarantäne.
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort unmittelbar häusliche Quarantäne angetretene werden