Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern
Haben Sie sich mindestens 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten, so können Sie Waren im Gesamtwert von NOK 6000,-- zollfrei mitführen.
Falls Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, so können Sie einmal innerhalb von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu NOK 3000,-- zollfrei mitführen. Alkohol oder Tabakwaren dürfen Sie nicht mitführen, es sei denn, Sie können dokumentieren, dass die Waren zu einem versteuerten Preis (nicht Duty-free) in einem zum EWR gehörenden Land eingekauft wurden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen außer Erfrischungsgetränken, Kakaoprodukten und Süßigkeiten keine Lebensmittel zollfrei mitführen.
Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6000/3000 dürfen Sie folgende Waren zollfrei mitführen
(Zu beachten: siehe Grenzwerte für Aufenthalt außerhalb Norwegens unter 24 Stunden wie oben angegeben:
Alkoholhaltige Getränke
1 Liter Getränke mit über 22 und bis zu 60 Volumenprozent Alkohol und ein Liter Getränke mit mehr als 2,5 und bis zu 22 Volumenprozent Alkohol oder 2 Liter Getränke mit über 2,5 und bis zu 22 Volumenprozent Alkohol,
2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder andere Getränke mit über 2,5 und bis zu 4,75 Volumenprozent Alkohol.
Dies bedeutet, dass man z.B. 4 Liter Bier mitführen darf, falls man keine anderen alkoholischen Getränke mitführt.
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Volumenprozent beträgt 20 Jahre .
Tabakwaren
200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren sowie
200 Blatt Zigarettenpapier.
Zur Einfuhr von Tabakwaren sind nur Personen über 18 Jahre berechtigt.
Fleisch, Fleischprodukte und Käse
Insgesamt10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Nahrungsmittel außer Hunde- und Katzennahrung,.