AW: Was darf ins Handgepäck
Hallo
ich habe da mal ne "Frage"
Darf man im Handgepäck gefrohrenen Fisch transportien ? Oder spricht da was dagegen ?
Da wir nur 4 Stunden Fliegen denke ich ist das vom auftauen her kein Problem und da kann man das ganze gewicht ausschöpfen da es sowiso nie gewogen wird.
mfg
Okay Leute,
gehen wir die Sache jetzt mal ganz sachlich an.
Andreas möchte auf dem Rückflug einen Teil seiner gefrorenen Filets mit seinem Handgepäck
in die Kabine mitnehmen. (Info an mich über PN)
Die gebuchte Fluggesellschaft ist Germania.
Hallo Andreas,
jegliche Art von Flüssigkeiten , Lebensmittel,..,Fisch,..., sind seit dem "11. September" als Handgepäck im Flieger verboten!! Also NEIN!
Diese Aussage stimmt so leider nicht.
Auf der Homepage von Germania steht Folgendes zum Thema
"Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck"
"Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie auf Flügen und Anschlussflügen, die in der EU starten, nur eine eingeschränkte Menge an Flüssigkeiten mit in die Flugzeugkabine nehmen. Die Vorschriften gelten generell für alle Flüssigkeiten, Aerosole, Gels, Pasten, Lotionen, Schäume, Cremes, Gelees, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie andere Artikel von ähnlicher Konsistenz.
1. Flüssigkeiten in Behältnissen mit Fassungsvermögen bis zu 100 ml
Sie können Flüssigkeiten bis zu einem Liter mit in die Flugzeugkabine nehmen. Bitte beachten Sie aber, dass diese in einzelnen Behältern bis zu je 100 ml abgefüllt sein müssen. Sämtliche Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel verpackt sein. Pro Person dürfen Sie nur einen Plastikbeutel mitnehmen."
So weit zu den Flüssigkeiten
Zu den Lebensmitteln
Es ist sehr wohl erlaubt, Lebensmittel mit in die Kabine zu nehmen.
Ich habe das sowohl auf allen meinen Norwegenreisen als auch auf allen meiner anderen Urlaubsreisen
praktiziert. Fällt die Konsistenz der mitgenommenen Lebensmittel nicht in die oben beschriebene Kategorie,
hat zunächst niemand etwas dagegen.
Gleichwohl ist dem Einwand von Wollebre Beachtung zu schenken.
Nimmt das Gepäck anderer Passagiere durch meine mitgebrachten Lebensmittel Schaden,
bin ich schadenersatzpflichtig. Das mag noch zu verkraften sein.
Nimmt jedoch das Flugzeug in irgendeiner Art und Weise Schaden, wird es böse.
Kabinenreinigung wäre noch das günstigste Übel.
Müssen Hatrack und/oder Isolierung gewechselt werden, weil stinkendes Tauwasser
hinter irgendeine Verkleidung gelaufen sind, wird es sehr, sehr teuer.
Wollebre hat es in seinem Posting anschaulich beschrieben.
Fazit Handgepäck:
Es mag rechtlich möglich sein, vakuumierten, bockhart gefrorenen Fisch mit in die Kabine zu nehmen,
zu empfehlen ist es auf keinen Fall.
Betrachten wir jetzt das aufgegebene Gepäck im Frachtladeraum:
Dazu schreibt Germania auf seiner Homepage:
Verbotene Gegenstände
"Weil Ihre Sicherheit vorgeht, ist der Transport bestimmter Gegenstände generell verboten:
•zerbrechliche Gegenstände
•Elektrogroßgeräte
•batteriebetriebene Fahrzeuge
•verderbliche Lebensmittel"
Jetzt wird es nämlich richtig interessant.
Fisch zählt zweifelsohne zu den verderblichen Lebensmitteln.
Somit ist der Transport im aufgegebenen Gepäck verboten.
Ein Schadenfall, z.B. aufgrund auslaufender Fischbrühe
zieht die gleichen Konsequenzen nach sich, wie schon erwähnt.
Nur kann das noch mal erheblich teurer werden.
Auch das hat Wollebre im Detail beschrieben.
Fazit Reisegepäck:
Fisch im Reisegepäck zu transportieren ist verboten.
Aber wie bringen wir unseren Fisch denn nun heim?
Da gibt es zunächst die hier vielgepriesenen Styroporboxen.
Leider können die zerbrechen und der Inhalt verteilt sich schlimmstenfalls
im gesamten Frachtladeraum. Auch das wird Ärger und Kosten nach sich ziehen.
Aus diesem Grund gibt es einige Fluggesellschaften,
die den Transport von Styroporkisten mit verderblichen Waren verweigern.
Von skandinavischen Fluggesellschaften habe ich das allerdings noch nie gehört.
Entspannter gestaltet sich die Situation,
wenn Coleman & Co. zum Transport verwendet werden.
Werden diese nahezu unzerbrechlichen Boxen genutzt
und der Deckel ist anständig gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert,
beispielsweise durch Verkleben mit geeignetem Tape,
spricht eigentlich nichts mehr gegen einen Transport des tiefgekühlten Fischs.
Am Ende des Tages ist jeder selbst verantwortlich für sein Gepäck.
Ist man sich unsicher, kann man sich immer an die Fluggesellschaft wenden
und nachfragen.