Neue Regeln fuer die Fischausfuhr ab 2021

mal eine Frage gibt es auch das Formular als Download was man an der Grenze vorzeigen muß?
weiches natürlich vom Vermieter ausgefüllt wird.
 
... gibt es auch das Formular als Download was man an der Grenze vorzeigen muß?
Das PDF-Formular, das ich eben im Beitrag über deinem (in #483) verlinkt habe, kannst du ausdrucken und mit in den Urlaub nehmen. Gedacht ist es pro Person in doppelter Ausführung (ein Exemplar für dich zum Vorzeigen bei Zollkontrolle und ein Exemplar für die Unterlagen des Vermieters)

Dann füllst du deine beiden Formulare eben täglich aus und am Urlaubsende kommt der Vermieter mit seinem Stempel (auf dem seine Registrierungsnummer drauf ist!!!) und stempelt dir zumindest dein Exemplar ab. Ob er auch zwingend unterschreiben muss, weiss ich nicht.

Und damit ist der Drops gelutscht.

Kann natürlich auch sein, dass dir Vermieter bzw. Reiseveranstalter die Formulare schon vorab stellt. Dann wahrscheinlich auch nur 1 Blatt pro Person weil er entweder am Ende dein Exemplar einfach fotografiert oder kopiert.

Und wenn in deiner Anlage die Fänge elektronisch aufgezeichnet werden (App auf Tablet...) bekommst du am Ende einen Ausdruck für den Zoll.
 
Und was ist mit anderen Fischarten wie zb. Läng, Brosme, Schellfisch - werden die nicht berücksichtigt ?
Gruß
Aendi
 
Sind aber nicht auf dem PDF-Formular enthalten.
Oder gibt es andere Seiten ?
 
Und was ist mit anderen Fischarten wie zb. Läng, Brosme, Schellfisch - werden die nicht berücksichtigt ?
Nur bei der Zählung und Dokumentation durch den Angler werden sie nicht berücksichtigt. Aber bei den erlaubten 18kg (nicht mehr 20kg!) zählen sie mit.

Sind aber nicht auf dem PDF-Formular enthalten. Oder gibt es andere Seiten ?
Nein, das Formular ist vollständig. Die norwegische Behörden haben sich für ihre Zählungen nur auf die dort angegebenen Fischarten beschränkt.

Mit anderen worten 20 kg. Läng gehört nicht zum ausfuhr Beschränkung ?
Wie schon gesagt: jetzt 18kg statt 20kg (und das höchstens 2-mal im Jahr). Jeglicher Meeresfisch (außer Salmoniden) gehört in die 18kg-Quote.

Insofern ist @powerprinter ´s Beispiel:
und darfst auch zukaufen dann mit beleg. zb lachs.
irreführend. Lachs kannst du ausführen soviel du willst (auch über die 18kg-Quote), denn er zählt im norwegischen Sinne zu den Süßwasserfischen.
 
zum gesamtgewicht gehören alle fische. du darfst 18 kg fisch ausführen.
und darfst auch zukaufen dann mit beleg. zb lachs.
Stimmt so nicht ganz:
Die 18 Kilo Ausfuhr gelten für die Ausfuhr von Fischerzeugnissen von ALLEN Meeresfischen.
Für die Statistik sind allerdings nicht alle Fischarten interessant. So könnte es theoretisch sein dass in der abzugebenden Statistik mit den vorgegebenen Fischarten von Interesse tatsächlich Null Kilo drinstehen aber Du dennoch Deine Höchstquote von 18 Kilo erreicht hast, weil du 18 Kilo Leng-Filet in der Kiste hast, welche aber für die wissenschaftliche Auswertung der Touristenfänge
bisher nicht von Interesse sind.

Was den oben erwähnten Lachs angeht, fällt der aus de 18-Kilo-Regel sowie so heraus weil er in NO als Süßwasserfisch zählt (egal ob er im Salzwasser gefangen wurde). Süßwasserfische zählen NICHT zu der 18-Kilo-Ausfuhr-Quote dazu und können ZUSÄTZLICH zu den 18 Kilo ausgeführt werden. Am besten da beim Filetieren die Haut dran lassen, um die Süßwasserfische noch identifizieren zu können im Falle einer Kontrolle
 
Stimmt so nicht ganz:
Die 18 Kilo Ausfuhr gelten für die Ausfuhr von Fischerzeugnissen von ALLEN Meeresfischen.
Für die Statistik sind allerdings nicht alle Fischarten interessant. So könnte es theoretisch sein dass in der abzugebenden Statistik mit den vorgegebenen Fischarten von Interesse tatsächlich Null Kilo drinstehen aber Du dennoch Deine Höchstquote von 18 Kilo erreicht hast, weil du 18 Kilo Leng-Filet in der Kiste hast, welche aber für die wissenschaftliche Auswertung der Touristenfänge
bisher nicht von Interesse sind.

Was den oben erwähnten Lachs angeht, fällt der aus de 18-Kilo-Regel sowie so heraus weil er in NO als Süßwasserfisch zählt (egal ob er im Salzwasser gefangen wurde). Süßwasserfische zählen NICHT zu der 18-Kilo-Ausfuhr-Quote dazu und können ZUSÄTZLICH zu den 18 Kilo ausgeführt werden. Am besten da beim Filetieren die Haut dran lassen, um die Süßwasserfische noch identifizieren zu können im Falle einer Kontrolle
ok da hast du recht,sorry :ergibmich: :a010:
 
ich esse sehr gerne Lachs...... aber nun züchten sogar die Chinesen Lachs im gelben Meer! Und in Argentinien wird die Zucht sogar verboten....!
denke der Wildfisch aus Norwegen müßte aber noch geniesbar sein, werde trotzdem nach Norwegen angeln gehen, irgendwas muß man ja essen

 
ich esse sehr gerne Lachs...... aber nun züchten sogar die Chinesen Lachs im gelben Meer! Und in Argentinien wird die Zucht sogar verboten....!
denke der Wildfisch aus Norwegen müßte aber noch geniesbar sein, werde trotzdem nach Norwegen angeln gehen, irgendwas muß man ja essen

Und was hat dieser "Erguss" nun mit dem eigentlichen Thema der Ausfuhr von Fisch aus NO zu tun?????
Stimmt, nämlich Nichts, Nada, Niente, Nothing, Ikke Noget, Rien, Ingenting, Ничего такого .
Vielen Dank mal wieder für einen äußerst sinnfreien Beitrag! :a010: :laola:
 
...und nicht vergessen, auch Wasser mit Fischgeschmack (Fischfond) zählt leider zur18 kg Quote dazu, wo es doch immer darum geht, den gefangenen Fisch möglichst umfassend zu verwerten
 
Wie war das noch einmal, registrierter Betrieb, dann die 18kg pro Person ist soweit klar. Zählt als Person nur über 18 Jahre? Ich habe zwei 17 jährige dabei, die dürfen nicht ausführen, oder?
Ich kann im Netz keine klare Aussage dazu finden…
 
ich kann dir jetzt nichts ziteren mit Quelle. Vielleicht kann dir das jemand anderes machen.
aber: wenn ich mich recht erinnere war es "alter egal, jede Person zählt". also 54kg für euch 3 (3*18)
 
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