Go fish App Zusammenfassung der Einträge

Da steht doch nichts drin außer einer Nummer keine Fischart, kein Gewicht, was soll das. Das akzeptiert kein Zoll, ich will als Zöllner Daten sehen, und zwar auf Papier.
Außer ich habe die Toll-App für Sachen zu verzollen.:abgelehnt:
 
Den Zoll interessiert nicht, ob du Lump oder Leng gefangen hast und wieviel Stück davon.
Mit dieser Bescheinigung sind 18kg erlaubt. Wenn du nur 10kg ausführst ist es auch ok, nur nicht darüber.
Niemand will einen Wiegeschein sehen.
Außerdem: Waren werden beim Import verzollt, nicht bei der Ausfuhr.
 
Ach Kinners, geht das schon wieder los?

Na klar reicht das, stammt ja auch aus meinem Produkt.

Ein Code pro Boot. Zum Ende kann man sich ein PDF herunterladen.

Mehr brauchts nicht , weniger sollte nicht.

Letztes Jahr bekam ich eine Email vom Fiskeridirektoratet, dass der Zoll entschieden hat beliebige Formen der Dokumentation zu akzeptieren.

Hintergrund der E-Mail war eine Anfrage meinerseits, denn schon vorher war es durchaus üblich, dass gewisse GoFish Camps nur E-Mails verschickt haben, was zum Zeitpunkt der Anfrage nicht zulässig war.

So ist es seit Anfang des Jahres in FishReg möglich das Dokument einfach selbst herunterzuladen.

Da ich auch selbst in Anlagen meiner Kunden Gast bin, dürft ihr gerne darauf vertrauen, dass ich besonderen Wert auf die Rechtmäßigkeit lege.

Das System verweigert das Herunterladen des Export Dokuments wenn man seine Fänge nicht regelmäßig und zeitnah erfasst, eine rechtliche Anforderung an jedes Unternehmen und ohne technische Hilfe praktisch nicht umzusetzen.
(Der Vermieter kann im Einzelfall hier dennoch den Download freigeben.)

Ich erfasse übrigens meistens bei der Fahrt in den Hafen. Browser Tab auswählen, tipp tipp tipp, fertig.
Der Rest des Abends gehört dem Filetieren, Essen und nicht zuletzt dem Bierkonsum.
Minimaler Aufwand ist mir da doch sehr wichtig.

Diesen Sommer habe ich sogar noch eine Floskel für den Zoll hinzugefügt (dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig , siehe .... ), da es vereinzelt Nachfragen bei der Kontrolle an der Grenze zu Finnland gab. (Wenn etwas in Oslo entschieden wird, heißt das nicht, dass es auch in Nord Norwegen ankommt)

Letztlich muss man nur belegen können, dass man Gast in einem registrierten Betrieb war, in welcher Form das erfolgt steht seit Juli 2022 frei.

Es wäre schön wenn das nicht wieder in eine Diskussion ausartet.
Spart mir bisweilen ne Menge Arbeit, denn gelegentlich verunsichern solche Diskussionen nicht nur die Angler, sondern auch meine Kunden, die Vermieter.
 
Stimmt so nicht wenn Du Waren aus führst, die über einen bestimmten Wert liegen, musst Du, diese anmelden, egal wo Du in der Welt bist zB Devisen
Devisen sind keine Waren.
 
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