Geschwindigkeitserhöhung bei ungebremsten Haengern

Jaerenfischer

Hart am Fisch, vorbei
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1 Januar 2011
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Es soll die zulaessige Høchstgeschwindigkeit von ungebremsten Hanger von 60 auf 80km/h erhøht werden. Ebenfalls duerfen Anhaeger mit einer 100derter Zulassung dann diese auch fahren, wenn es denn erlaubt ist.

 
Das sind mal gute Nachrichten. Die bisherigen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Hänger waren für mich immer ein Hindernissgrund mit Hänger zu fahren.
 
Unklar ob auch ausländische Anhänger mit 100er Plakete darunter fallen, weil:
"Für Anhänger, die bestimmte technische Anforderungen erfüllen, einschließlich hydraulischer Stoßdämpfung und stabilisierender Anhängerkupplung, kann die norwegische Straßenverwaltung nach Genehmigung des Anhängers einen sogenannten Tempo 100-Nachweis ausstellen."
 
Das sind gute Nachrichten, in Schweden sind 80km/h mit Hänger erlaubt. Wenn wir mit Hänger fahren müssen, dann deswegen nur über Schweden, auch ohne Hänger
sind auf schwedischen Autobahnen 120-130 km erlaubt. Das lohnt sich vor allem für diejenigen, die Richtung Lofoten und weiter nördlich fahren. Besser geht es nur mit dem Flieger.

VG
Jürgen
 
Real wird sich die Änderung fast nur auf die Auswirken ,die mit einem ungebremsten Anhänger unterwegs sind.
Die 100er Regel, sofern sie auch auf deutsche Kraftfahrzeuganhänger zutrifft,würde in Norwegen eh nur auf sehr wenigen Streckenabschnitten Anwendung finden.
 
Das sind gute Nachrichten, in Schweden sind 80km/h mit Hänger erlaubt. Wenn wir mit Hänger fahren müssen, dann deswegen nur über Schweden, auch ohne Hänger
sind auf schwedischen Autobahnen 120-130 km erlaubt. Das lohnt sich vor allem für diejenigen, die Richtung Lofoten und weiter nördlich fahren. Besser geht es nur mit dem Flieger.

VG
Jürgen
Irre dich da bitte nicht zu sehr. In Schweden gibt es fuer ungebremste Haenger eine recht spezielle Regelung so das man im unguenstigsten Fall nur mit 40km/h Richtung Lofoten unterwegs sein darf.

Ich hofe ich bekomm das Richtig auf die Reihe. Wenn falsch erklaert kann es gern korigiert werden.

Ist der ungebremste Anhaenger mehr als halb so schwer wie das Zugfahrzeug, ist die erlaubte Høchstgeschwindigkeit 40km/h.
 
Real wird auf schwedischen und Norwegischen Autobahnen schon länger 100km/h mit Anhängern gefahren. Da ich meist mit Hänger unterwegs bin, achte ich da immer drauf.
 
Irre dich da bitte nicht zu sehr. In Schweden gibt es fuer ungebremste Haenger eine recht spezielle Regelung so das man im unguenstigsten Fall nur mit 40km/h Richtung Lofoten unterwegs sein darf.

Ich hofe ich bekomm das Richtig auf die Reihe. Wenn falsch erklaert kann es gern korigiert werden.

Ist der ungebremste Anhaenger mehr als halb so schwer wie das Zugfahrzeug, ist die erlaubte Høchstgeschwindigkeit 40km/h.
Ungebremste Hänger haben maximal 750kg zul. Gesamtgewicht. Das würde bedeuten, das für ein Zugfahrzeug mit 1.500kg Leergewicht oder weniger diese Regelung zutrifft. Da aber die Mindestgeschwindigkeit auf schwedischen Autobahnen wahrscheinlich auch 80km/h beträgt, dürften,- vorausgesetzt deine Aussage stimmt,- diese Fahrzeuge die Autobahn erst gar nicht benutzen.
PS: Ich habe einen gebremsten 1300 kg Anhänger mit 100km/h Zulassung, ein ungebremster kommt für mich nicht in Frage weil man damit auf deutschen Autobahnen von jedem Lkw überholt wird und neuerdings bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h 255,-- EUR Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen. Das bedeutet auch, das bei einem ungebremsten Anhänger die Pappe bei 111 km/h und bei einem Gebremsten mit 100er Zulassung bei 131km/h weg ist. Ich fahre daher i. d. R. mit Hänger 115 km/h mit Tempomat und wurde von der Rennleitung bisher nicht belangt.

VG
Jürgen
 
Da aber die Mindestgeschwindigkeit auf schwedischen Autobahnen wahrscheinlich auch 80km/h beträgt, dürften,- vorausgesetzt deine Aussage stimmt,- diese Fahrzeuge die Autobahn erst gar nicht benutzen.


VG
Jürgen
Wie kommst du auf Mindestgeschwindigkeiten von 80 km/h ?? sowas gibt es nicht in BRD da ist lediglich die Mindestgeschwindigkeit angegeben die ein Fahrzeug haben muß bei uns 60 km/h um die Autoahn zu benutzen. Ob ich die Fahre steht nirgendwo. Bei unsichtigem Wetter sollte die auch dringendst unterschritten werden. Genauso wie bei Eis und Schnee. Also nichts mit Mindestgeschwindigkeit.
 
Viele Sportsfreunde gehen eben davon aus, das die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit
keinesfalls unterschritten werden darf !
Da kann man dann im Umkehrschluß durchaus von einer zwingend einzuhaltenden
Mindestgeschwindigkeit reden !! :a0155:
 
Au weia, da ist mir ja wieder ein schlimmer Fehler unterlaufen, wie gut das es den Experten aufgefallen ist.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt".
VG
Jürgen
 
Mir wurde jüngst zu Teil, dass die Nummer mit 100km/h om DEvzwar erlaubt ist, aber bei einem Unfall oberhalb von 80km/h habe man immer eine Teilschuld.
Weiß hier jemand mehr? Bisher fehlte mir die Zeit das ausreichend zu recherchieren.
 
Es soll die zulaessige Høchstgeschwindigkeit von ungebremsten Hanger von 60 auf 80km/h erhøht werden. Ebenfalls duerfen Anhaeger mit einer 100derter Zulassung dann diese auch fahren, wenn es denn erlaubt ist.

Dass wir bisher nur 60 km/h mit unserem 750er Hänger fahren durften, wussten wir, sind aber trotzdem immer 80 gefahren, weil mir das vor allem auf der Autobahn viel zu gefährlich war, wenn die Lkw von hinten aufgelaufen sind, falls man nur 60 fährt. Diese Geschwindigkeitsunterschiede und das damit verbundene Risiko von Unfällen war ja laut Bericht auch der Grund für die Erhöhung auf 80.

Klar, wenn man uns angehalten hätte, hätten wir zahlen müssen und vermutlich auch nicht wenig. Da kann ich die Erhöhung der Geschwindigkeit sehr begrüßen!!!

Deshalb besten Dank für die Info! :a020:
 
ADAC-Seite: 40 km/h für ungebremste Anhänger, wenn das Leergewicht oder zGG des Anhängers (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.

Leergewicht oder zGG... das soll mal einer verstehen...
 
Bsp Schweden
Leergewicht Zugfahrzeug unter 1500kg
Zulässige Gesamtmasse Anhänger 750kg,wäre über die Hälfte,also darfst nur 40km/h fahren.
Also Vorsicht ist bei denen geboten die mit nem "Kleinwagen" und ungebremsten Anhänger fahren.
Da hilft nur zGm des Anhängers ablasten lassen ,falls es durch die tatsächliche Nutzlast später Sinn macht.
Das jemand einen ungebremsten Anhänger über 750 kg z.Gm. von uns als "Urlauber"bewegt halte ich für relativ unwahrscheinlich.
 
Fahrzeugabhängig.....,Ausstattung,Motorisierung,vollwertiges Ersatzrad etc....musst dich halt dann informieren was dein Auto für eine reale Leermasse hat.Denke es liegt da am Betriebserlaubnisverfahren.Die Betriebserlaubnis wird wahrscheinlich für eine komplette Modelllgruppe erteilt.
 
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Christian und nun?

sag mal was zu G :a0155::a055:Anhang anzeigen 205084

Du bist es..... vielleicht...
Bsp.
BULLI
Als 2 SITZER ,3Sitzer,5Sitzer,6 Sitzer,8 Sitzer,9Sitzer alle unterschiedl. Leergewichte.Bei anderen Motoren,anderen Extras immer andere Leergewichte.
Eventuell findest du im Text bei Punkt 22. deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1(Fahrzeugschein) die reale Leermasse deiner Ausstattungsvariante.Falls nicht könntest du die dort auch eintragen lassen.
Hab da jetzt nix groß nachgelesen,hatte mich damals mal mit meinem ungebremsten Bootstrailer beschäftigt um eine 100er Zulassung zu bekommen.
 
Es soll die zulaessige Høchstgeschwindigkeit von ungebremsten Hanger von 60 auf 80km/h erhøht werden. Ebenfalls duerfen Anhaeger mit einer 100derter Zulassung dann diese auch fahren, wenn es denn erlaubt ist.


Steht in dem Bericht ab wann das umgesetzt werden soll. Wäre gerade sehr interessant für unsere Tour Anfang Mai.
 
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