Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Kein Witz!
Der Zoll am Frankfurter Flughafen hat 2011 ein "Laserschwert" beschlagnahmt, weil es den Verdacht hatte, dass solch ein Schwert unter das Waffengesetz falle.
Aus diesem Grund hat der Zoll das Laserschwert an das BKA nach Wiesbaden gesendet um es dort waffenrechtlich untersuchen zu lassen.
Amtliches Ergebnis das Laserschwert fällt nicht unter das Waffengesetz:
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.