Fundstücke

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Kein Witz!
Der Zoll am Frankfurter Flughafen hat 2011 ein "Laserschwert" beschlagnahmt, weil es den Verdacht hatte, dass solch ein Schwert unter das Waffengesetz falle.
Aus diesem Grund hat der Zoll das Laserschwert an das BKA nach Wiesbaden gesendet um es dort waffenrechtlich untersuchen zu lassen.
Amtliches Ergebnis das Laserschwert fällt nicht unter das Waffengesetz:
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