Also mal eins nach dem anderen.
Benötigt wird erstmal nur der Nachweis, daß unter Aufsicht eines entsprechend registrierten Betriebes gefischt wurde.
Fanglisten an sich sind da erstmal zur Ausfuhr irrelevant.
Fanglisten sind aber _auch_ akzeptiert, solange die entsprechende Anforderungen erfüllen.
QR Code ist nicht notwendig.
Toll.no
Anforderungen an die Dokumentation bei Ausfuhr von Fisch
Wie oben erwähnt, muss jeder touristische Angler bei Ausfuhr seines Fisches aus dem Land dokumentieren können, dass das Angeln unter Leitung eines registrierten touristischen Fischereibetriebs erfolgt ist.
Die norwegische Zollbehörde akzeptiert Rechnungen oder einen entsprechenden Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert und namentlich auf eine Person aus der Reisegruppe bzw. jede einzelne Person ausgestellt ist. Außerdem muss dieser Nachweis folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs
- Name des- oder derjenigen, der/die unter Leitung des Betriebs geangelt hat/haben
- Zeitraum des Aufenthalts
- Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt
Die norwegischen Zollbehörde akzeptiert auch den Ausdruck von Fangberichten der einzelnen touristischen Angler an den Betrieb. Ein solcher Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:
- Identität des Betriebs
- Wer geangelt hat
- Wie viel geangelt wurde
Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt werden. Es ist darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass das Dokument Stempel und Unterschrift des Betriebs enthält. Die auf dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei Ausfuhr des Fisches anwesend sein.
Viele Grüße,
Auch Axel