Erfahrungen bei „Bedarf“ Auslands-KV?

Tysolsa

Stammnaffe
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Vorab, ich hoffe es braucht niemand im Urlaub in Norge medizinische Hilfe und muss das mit seiner deutschen KV
oder auch Auslandskrankenversixherung regeln! Wünsche es Keinem!

Hatte 2023 leider ein Erlebnis, wodurch mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus auf Stord gebracht wurde.
War 3 Tage im KKH dort und es wurde von meiner Frau dort meine private KV und der Auslandsschutz benannt.
Nach dem Aufenthalt erhielt ich nie eine direkt an mich adressierte Rechnung der Gesamtkosten.
Die ging an meine private KV, die mir nach Monaten (!) den Schriftverkehr mit dem KKH an mich gesandt hat,
Mit der Aufforderung, dies doch an meine Auslands-KV zu senden (bin ich Postbote???).
Die Auslands-KV hat sich dann mir gegenüber auf das Kleingedruckte berufen, ich hätte meine private KV
als vorrangigen Leistungsträger benannt. Leute dazu war ich damals aufgrund Schmerzmitteln gar nicht mehr im der Lage…

Meiner Bitte das untereinander zu klären, wurde freundlich zugestimmt.

Heute trifft mich fast der Schlag, 14 Monate nach dem Schadensereignis bekomme ich von einem Inkassounternehmen Post
mit der Forderung stolze 5.500€ zeitnah zu bezahlen, da meine KV‘s bisher nicht bezahlt haben!?!?

Jetzt mal die Frage an Betroffene, die auch mal das norwegische Gesundheitssystem unfreiwillig benötigt haben,
hattet Ihr auch so ein Geschiss mit Euren deutschen KVs?

Traurig, ist dass das Ganze durch Verzugszinsen und Inkassokosten stolze 800€ teurer geworden ist, als die
ursprüngliche Rechnung aus Norge an meine private KV…
 
Verfahrene Kiste...
Eigentlich sollte im Ausland in erster Linie die Reisekrankenversicherung zuständig sein. Dort bekommt man normalerweise eine Schadennummer und Deckungszusage.
Ob das bei allen Unternehmen so funktioniert...offenbar nicht.
Zu Deiner Frage, ich hatte bislang keine Probleme weder selbst, noch wärend der 25 Jahre als ich direkt damit zu tun hatte. Aber Probleme zu lösen oder zu verhindern, das war ja auch Teil des Jobs.
Hilft dir auch nicht weiter, ich weiß...
 
Moin,
ich war betroffen und bin mit Heli nach Tronteim geflogen worden. Kosten gab es, bezahlt hat das die Versicherung.
Bei Fragen gerne per Pn.
 
Moin,
Mein Vater muste vor 3 Jahren in Molde ins Krankenhaus mit dem RTW (Kreislauf). Aus dem RTW haben wir seine Auslandsversicherung angerufen, nach dem ersten mal klingeln war jemand dran. Kurz erklärt was los ist und in welches Krankenhaus wir fahren. Die Antwort: "Machen Sie sich keine Sorgen, wir kümmern uns um alles. Wenn sie im Krankenhaus ankommen wissen die schon Bescheid wer eingeliefert wird, wir rufen da an".
Und genau so war es auch. Papa habe ich da abgeliefert und bin zurück gefahren. Im Laufe des Tages hat mich jemand von der "Deutschen Asecuranz" (die sind für Fälle im Ausland zuständig) angerufen und mir erklärt wie alles abgewickelt wird. Die wollten wissen bei welcher Krankenversicherung mein Vater in Deutschland versichert ist. Entlassungsbericht per Mail noch von Norge hingeschickt.
Und das war alles, denn Rest haben die erledigt.
Die Kosten haben sich die beiden Versicherungen geteilt, zu welchen Teilen weiß ich nicht mehr.
Es ist alles so gelaufen, wie es sein soll.
 
Es ist meines Erachtens so, dass immer zuerst die Krankenvollversicherung zahlen muß, allerdings nur im Rahmen des Tarifes, der nicht unbedingt für Norwegen reichen muß. Die Differenz bleibt dann bei der Auslands-KV. Es ist auf jeden Fall nicht so, dass du dir , je nach deinem Befinden aussuchen kannst, wer was bezahlen soll. Genau kannst du das aber nur selber klären, indem du zuerst deine Krankenvollversicherung anrufst. Allerdings ist es auch nicht falsch, das die Krankenkassen das unter sich klären können, wenn beide voneinander wissen.
Frage ist, warum hast du, wenn ich es richtig verstanden habe, deine Krankenvollversicherung und die Auslands-KV bei unterschiedlichen Gesellschaften. Wenn beides bei der gleichen wäre, gäbe es dieses Hin und Her nicht.
Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz. Rufe die an, die sollten dir helfen können. Ohne Anwalt wird es schwierig.
 
Zuletzt bearbeitet:
War 14 Tage auf der Intensivstation in Krankenhaus, keine Auslandsversicherung, Gesetzlich/Freiwillig versichert bei TK. Alles ging direkt über TK, keine Rechnungen an mich. Alles ging über Versichertenkarte, wobei nicht durch ein Lesegerät sondern Kopie angefertigt wurde.
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. EU-Bürger haben in Norwegen Zugang zu denselben Gesundheitsdiensten wie in ihrem Heimatland.
EU Bürger benötigen keine Auslandskrankenversicherung, wenn Sie in Europa reisen. Sie sind über Ihre Krankenversicherung auch in der ganzen EU versichert.
 
@Tysolsa - ich nehme an, dein PKV-Tarif enthält nur Leistungen in Deutschland? Sonst hättest du dir ja die Auslandsreise-KV klemmen können.
Insofern hätte der "Versicherungsfall" auch ausschließlich bei der Auslandsreise-KV gemeldet werden müssen.
Aber bei dieser verfahrenen Kiste würde ich auch zu einem (Fach-)Anwalt raten. Evtl. gibts die ja online genau für solche Fälle...

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. EU-Bürger haben in Norwegen Zugang zu denselben Gesundheitsdiensten wie in ihrem Heimatland.
EU Bürger benötigen keine Auslandskrankenversicherung, wenn Sie in Europa reisen. Sie sind über Ihre Krankenversicherung auch in der ganzen EU versichert.
@rekst - Interessant! Hast du da mal eine belastbare Quelle bitte?
 
War 14 Tage auf der Intensivstation in Krankenhaus, keine Auslandsversicherung, Gesetzlich/Freiwillig versichert bei TK. Alles ging direkt über TK, keine Rechnungen an mich. Alles ging über Versichertenkarte, wobei nicht durch ein Lesegerät sondern Kopie angefertigt wurde.
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. EU-Bürger haben in Norwegen Zugang zu denselben Gesundheitsdiensten wie in ihrem Heimatland.
EU Bürger benötigen keine Auslandskrankenversicherung, wenn Sie in Europa reisen. Sie sind über Ihre Krankenversicherung auch in der ganzen EU versichert.
Und bezahlt deine TK auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport? Der kann einige 1000 Euronen kosten.
 
Bei meinem in Norwegen Unfall (bin ich mit dem Flieger geholt worden) hat das alles der ADAC geregelt, würde bei Deinem Fall sofort einen Anwalt aufsuchen. Wünsche Dir viel Glück.
 
Beim obigen Fall scheint ja einiges nicht gelaufen zu sein. Wie es normalerweise funktioniert hilft ihm nicht weiter.
Ich würde bei der PKV ansetzen weil die ja Post bekommen haben vom KH oder gleich zum Anwalt wegen dem Inkassobüro.
Ohne die genauen Umstände hilft pauschal nicht weiter.
 
Bin nach Herzinfarkt nach Trondheim per Rettungswagen und Helikopter.
Bin gesetzlich versichert. Ich brauchte für nichts bezahlen. Irgendwann wollten die Norges nur nochmal eine Ablichtung des Persos. Die Auslandskrankenversicherung hat die Rückholung per Flieger dann bezahlt.
 
Danke für Eure Hinweise und es scheint ja bei den Meisten gut abgelaufen zu sein.

Hab getrennte Verträge bei der privaten KV (zzgl. Beihilfe) und ergänzend schon jahrelang die Auslands-KV.
Zum Glück bisher nie gebraucht und jetzt einmal erforderlich so nen Mist.

Im KKH wurde alles aufgenommen: Perso, die KV-Daten von beiden und ich hab am Folgetag alle
relevanten incl. separater Reiserüxk-/abbruchversicherung telefonisch informiert.
Da hieß es jeweils auch „sie brauchen sich um nix zu kümmern“.

Das KKH hatte auch nicht mir eine Rechnung gestellt, sondern sich einige Wochen später nochmals
explizit nach meiner privaten KV erkundigt.

Werde mich morgen mit nem passenden Anwalt in Verbindung setzen, da ich sonst schon sehe,
auf den zusätzlich angefallenen Verzugs- und Inkassokosten sitzen zu bleiben.

Kann dann gerne über den weiteren Ablauf informieren, wenn‘s was Neues gibt.

VG Oli
 
Was ist jetzt sinnvoller als eine Behandlung in Norge? Ist die schlechter? Die ist nur teurer und das macht den Unterschied aus. Sonst gibt es wohl keinen.
Aber mal lustig, Am Ende meiner Kur, nach einer Herz- OP hatte ich ein Abschlussgespräch und habe den Leitenden Chefarzt gefragt, ob ich noch Norge fahren kann, zum Hochseeangeln. Natürlich, hat er gesagt. Das können sie machen. Er war ein Norweger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bezahlt deine TK auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport? Der kann einige 1000 Euronen kosten.
Rücktransport ist sinnvoll bei Vollkasko (bei mir bei HUK inklusive) dabei zu haben, finde es vernünftiger als KV, weil das beinhaltet auch Rücktransport deines Wagens und Beifahrer bei Krankheit, Unfall oder Panne, KV bringt zurück nur die erkrankte Person, oder maximal auch 1 Begleiter, nicht den Wagen.
 
Ich kenne das eigentlich so, das man in Vorleistung geht und dann das Geld wiederbekommt. Wenn man es anders möchte (wegen hohen Kosten) sollte man wegen Kostenübernahme mit der KKV telefonieren. Das macht aus das Krankenhaus für einen.
Muss ich aber dazu sagen, dass meine Erfahrungen mit deutschen KKV schon bald 20 Jahre alt sind.
 
Rücktransport ist sinnvoll bei Vollkasko (bei mir bei HUK inklusive) dabei zu haben, finde es vernünftiger als KV, weil das beinhaltet auch Rücktransport deines Wagens und Beifahrer bei Krankheit, Unfall oder Panne, KV bringt zurück nur die erkrankte Person, oder maximal auch 1 Begleiter, nicht den Wagen.
Total am Thema vorbei. Kein Wunder, dass du bei der Huk Coburg bist.
 
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