Was in Berlin jetzt erlaubt ist - und was verboten
Ok. Sorry, war falsch informiert. Muss für Erwachsene wohl doch noch ne FFP2 Maske sein.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt weiterhin überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist, etwa in Warteschlangen. Das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ventil (oder vergleichbare Maske) ist verpflichtend an folgenden Orten, wobei Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren hier eine medizinische Gesichtsmaske tragen können. Bis 6 Jahre besteht keine Maskenpflicht.
- Supermärkten und Geschäften für Kundinnen und Kunden
- Gewerbebetrieben für Kundinnen und Kunden
- Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren für Fahrgäste
- Fernbussen, Fern- und Regionalverkehrszügen für Fahrgäste sowie auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals für Fahrgäste
- Taxen, (Charter-)Bussen und sonstigen Fahrzeugen
- Arztpraxen für Besucherinnen und Besucher sowie und Patientinnen und Patienten
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten, die Besuch empfangen
- kulturellen Einrichtungen und Bibliotheken für Besucherinnen und Besucher
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske, KN95-Maske ohne Ventil oder FFP2-Maske ohne Ventil) ist verpflichtend an folgenden Stellen:
- Supermärkten und Geschäften für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gewerbebetrieben für das Personal
- Auf Märkten und in Warteschlangen
- Gaststätten für Mitarbeiter sowie Gäste, die sich nicht an ihrem Platz aufhalten
- der beruflichen Bildung und allgemeinen Erwachsenenbildung
- Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren für das Personal
- Fernbussen, Fern- und Regionalverkehrszügen für das Personal sowie auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals für das Personal
- Arztpraxen für das Personal
- Indoor-Sportstätten (nicht während der Sportausübung)
- In Schulgebäuden. Auf dem Schulgelände darf die Maske im Freien abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird sowie
- bei privaten Fahrten für Personen aus einem fremden Haushalt (ausgenommen sind die Fahrerinnen und Fahrer selbst) und
- bei Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen
- bei Demonstrationen
Ok. Sorry, war falsch informiert. Muss für Erwachsene wohl doch noch ne FFP2 Maske sein.
Mund-Nasen-Schutz
Seit dem 18. Juni gibt es keine Maskenpflicht mehr auf Straßen und Plätzen, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt weiterhin überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist, etwa in Warteschlangen. Das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ventil (oder vergleichbare Maske) ist verpflichtend an folgenden Orten, wobei Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren hier eine medizinische Gesichtsmaske tragen können. Bis 6 Jahre besteht keine Maskenpflicht.
- Supermärkten und Geschäften für Kundinnen und Kunden
- Gewerbebetrieben für Kundinnen und Kunden
- Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren für Fahrgäste
- Fernbussen, Fern- und Regionalverkehrszügen für Fahrgäste sowie auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals für Fahrgäste
- Taxen, (Charter-)Bussen und sonstigen Fahrzeugen
- Arztpraxen für Besucherinnen und Besucher sowie und Patientinnen und Patienten
- Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten, die Besuch empfangen
- kulturellen Einrichtungen und Bibliotheken für Besucherinnen und Besucher
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske, KN95-Maske ohne Ventil oder FFP2-Maske ohne Ventil) ist verpflichtend an folgenden Stellen:
- Supermärkten und Geschäften für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Gewerbebetrieben für das Personal
- Auf Märkten und in Warteschlangen
- Gaststätten für Mitarbeiter sowie Gäste, die sich nicht an ihrem Platz aufhalten
- der beruflichen Bildung und allgemeinen Erwachsenenbildung
- Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren für das Personal
- Fernbussen, Fern- und Regionalverkehrszügen für das Personal sowie auf Bahnhöfen, Flughäfen und Fährterminals für das Personal
- Arztpraxen für das Personal
- Indoor-Sportstätten (nicht während der Sportausübung)
- In Schulgebäuden. Auf dem Schulgelände darf die Maske im Freien abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird sowie
- bei privaten Fahrten für Personen aus einem fremden Haushalt (ausgenommen sind die Fahrerinnen und Fahrer selbst) und
- bei Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen
- bei Demonstrationen






