Der Ehrliche ist immer der Dumme !!!!!!!

@utzel
auch Dir Danke:baby:

Um das mit dem schwarz auf weiß mal etwas zu konkretisieren habe ich grade eine offizelle Anfrage an die deutsche Botschaft (Herr Roland Mauch) gestellt, und werde die Antwort zu Strafverfolgung und Strafmaß hier veröffentlichen. Bin gespannt ob es dann für uns alle etwas transparenter wird.
 
moin,
offizielle schreiben von der polizei seh ich jeden tag mehr als mir lieb ist, man könnte das ganze auch als arbeit bezeichnen...
und ohne dass dieses als vorwurf gegen hier im forum beheimate polizisten gemeint ist: es stimmt halt auch nicht immer alles, sonst wären es ja auch keine menschen.

letztlich hilft dann halt nur ein blick in das gesetz oder die verordnung - aber die kennt halt keiner. bei den ausfuhrbestimmungen gibt es doch den verweis auf den erlass des fischereiministeriums (heißt im norwegischen anders), da müsste doch alles drinstehen?! kann mann/frau mit sprachbegabung für das norwegische den nicht mal besorgen....?:}

grüsse
martin

ps an alle steuerhinterzieher:
die rechtzeitige erstattung einer inhaltlich richtigen selbstanzeige schützt zu 100% vor einer strafverfolgung!! 8)

Zwangsläufig hab ich mich damit etwas befassen müssen. Im Gesetzestext steht zur Strafe nur: ...wird mit Geldbuße oder Gefängnis bestraft. Es gibt höchstwahrscheinlich sowas wie interne Anwendungsrichtline die dazu Empfehlungen gibt mit welchen Strafmaß vorzugehen ist. Jedoch im Gesetz selbst, unter Berücksichtigung der Querverweise ist nur oben genannter Hinweis zu finden.

Grüße hermi
 
@utzel
auch Dir Danke:baby:

Um das mit dem schwarz auf weiß mal etwas zu konkretisieren habe ich grade eine offizelle Anfrage an die deutsche Botschaft (Herr Roland Mauch) gestellt, und werde die Antwort zu Strafverfolgung und Strafmaß hier veröffentlichen. Bin gespannt ob es dann für uns alle etwas transparenter wird.

Hi Udo,
das iss ja mal ein sehr interessanter Ansatz. Bin auf die Antwort gespannt.

Gruß freddy
 
die Anwendung findenden Gesetze findet man bei www.lovdata.no

Zur Anwendung kommen:

Ein und Ausfuhrregulierungsgesetz Paragraf 4

wonach es verboten ist Waren Ein oder Auszuführen entgegen dem Gesetz oder Vorschriften, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz stehen.

Vorschrift zur Ausfuhrquote von Fisch und Fischwaren durch Sportfischer Paragraf 2

wonach es verboten ist, mehr als 15 kg Fisch oder Fischwaren pro Person auszuführen, inklusive bearbeitete Produkter, darunter Fischfilet, in einer Periode von 24 Stunden.

Soll heissen, das ist alles ganz klar und ganz transparent. Ablauf und Bussgeld laufen nach dem von mir beschriebenen Standardverfahren ab.

Trolljenta
 
in einer Periode von 24 Stunden.

...oh Trolljenta, hättest Du diesen Verweis nicht besser für Dich behalten ? :)

Jetzt geht's gleich im Bereich "Optimalste Kühldauer von Kühlkisten", "4 Tage Urlaub extra einplanen" und "Campinplätze in Grenznähe" weiter. :)

Tut mir leid, ich kann es nicht mehr lesen. Selbst nach mehr als 18 Monaten Diskussion drehen wir uns immer nur im Kreis.

Nur einen einzigen Vorwurf könnte ich den Norwegischen Behörden ggf. machen:
Warum gibt's nicht bei der Einreise auf den Fähren - oder per Zwangsverordnung in den Angelcamps auszuhändigen - einen Din A4 Zettel, wo drauf steht:
Das sind die Regeln! - und das sind die möglichen Strafen bei Übertretung der Regeln.

Dann wäre alles offiziell klar, und niemand könnte mehr sagen: ich hab's nicht gewusst, ich wollte es nicht wahrhaben, ich wollte mal ausloten was geht, etc.

Ein Gesetz kann man eigentlich nur durch ordentliche und fundierte Lobbyarbeit ändern, aber nicht durch "rumheulen" hier im Board. Das dauert (leider), wäre aber wohl für uns deutsche Angler die einzige Möglichkeit einzugreifen und evtl. denen in Norwegen den Rücken zu stärken, die das Gesetz in dieser Form auch nicht wollen.

Auf der anderen Seite hat mir noch kein Campbetreiber eine Petition zur Unterzeichnung vorgelegt ...... evtl. sind manche der Betreiber ja doch nicht SO unglücklich mit der Regelung... ?!

Jetblack
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die Anwendung findenden Gesetze findet man bei www.lovdata.no

Zur Anwendung kommen:

Ein und Ausfuhrregulierungsgesetz Paragraf 4

wonach es verboten ist Waren Ein oder Auszuführen entgegen dem Gesetz oder Vorschriften, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz stehen.

Vorschrift zur Ausfuhrquote von Fisch und Fischwaren durch Sportfischer Paragraf 2

wonach es verboten ist, mehr als 15 kg Fisch oder Fischwaren pro Person auszuführen, inklusive bearbeitete Produkter, darunter Fischfilet, in einer Periode von 24 Stunden.

Soll heissen, das ist alles ganz klar und ganz transparent. Ablauf und Bussgeld laufen nach dem von mir beschriebenen Standardverfahren ab.

Trolljenta

mein norwegisch ist halt unbrauchbar um solche Texte nur ansatzweise zu verstehen (leider!) aber das was Du grade schreibst, ist alles in deutsch zu finden und unstrittig, halt nur über das Strafmaß hab ich offizell in deutsch nichts gefunden, also hab ich nachgefragt.
 
so - ich hab jetzt hier genug gelesen und verabschiede mich aus dem thread. wenn trolljenta und ich, die beide die sprache können die selbe info liefern und das immer noch angzweifelt wird kann ich mir in zukunft auch alle postings zum thema (und ev. andere auch) sparen! wer das hier gelesen hat und es nicht glaubt und meint er muss es unbedingt ausprobieren, dem geschieht es sowas von recht wenn er fett einfährt beim zoll!
 
@stekus

ok, ich kann Dich schon verstehen, aber es kommt mir leider mehr als überzogen vor meherere Tage gesiebte Luft zu atmen, weil ich sagen wir mal nen halbes Kilo zu viel Fisch dabei hab, darum meine nochmalige Nachfrage an hoffentlich kompetenter und offizeller Stelle. Denn wenn es so streng gehandhabt werden kann, pack ich lieber nen Kilo zu wenig ein.
Also nichts für ungut und Danke für die Bemühung, auch an Trolljenta.
 
moin,
stekus und trolljenta - nicht böse sein!!!:}

mal ein zweiter ansatz (neben der anfrage bei der botschaft): der eine oder andere hatte doch bereits kontakt mit dem norwegischen zoll (hermi?). auf den quittungen müsste doch eigentlich draufstehen, welche vorschriften aus welchem gesetz zur anwendung gekommen sind...

grüsse
martin
 
Hallo Boardis / Stekus
Was soll das Rumgejaule um Menge und Strafmass eigentlich Bewirken ?
Wir sind da nur Gäste und haben die Gesetze des Landes einzuhalten. . . .
Mit dem oft Schwachsinnigem verhalten der "Angeltouris "in den letzten Jahren konnte in Norwegen keiner Rechnen.Sonst hätte man die groß Anlagen für Sportfischer usw.gleich vom Anfang an in dieser Form wie wir sie erleben Unterbunden.
Fischtransporte mit Übermengen sind halt eine Straftat und man kann den Norwegern nur Gratulieren, wenn sie diesen Dieben und Ignoranten feste vor das Schienbein treten.Eigentlich müssten die Norweger ja auch die Fahrzeuge die bei diesen transporten benutzt wurden kassieren.Denn es sind Werkzeuge zur Ausführung einer Straftat gewesen.Aber ich glaube ,erst wenn die Strafen immer öfter so hoch Ausfallen,die ersten Transportmittel der Straftat in Norwegen Versteigert werden befreien wir uns von den Kleikriminellen.

PS. Ich glaube nicht das die Zöllner auf 1-3 Kg. Übergewicht "Anspringen".Es sind die gr. Mengen.Gut finde ich das es keine genaue Angaben gibt wann und ab wieviel Kg. über es in den höheren Bestrafungen geht.Wir Deutschen mit unserer Gründlichkeit würden dieses sofort Ausnutzen um die Grenze dieser Werte ständig zu Ereichen.Das gilt natürlich auch für Bürger anderer Länder .Hier ein dickes Lob an die Norweger!!
 
Hallo Trollvater,

das war das passende Schlußwort, damit sollten wir diese Diskussion abschließen. Ich würde deinen Beitrag jedenfalls unterschreiben.

Toni
 
moin trollvater,

du hast vollkommen recht, aber ich würde demjenigen, der 45er dorsche in rauhen mengen filetiert, gerne guten gewissens vorher sagen können: "junge, dich erwartet eine geldstrafe ab 100 tagessätzen oder freiheitsstrafe ab 3 monaten bis zu fünf jahren."
vielleicht läßt er den schwachsinn ja dann.

grüsse
 
moin,
stekus und trolljenta - nicht böse sein!!!:}

mal ein zweiter ansatz (neben der anfrage bei der botschaft): der eine oder andere hatte doch bereits kontakt mit dem norwegischen zoll (hermi?). auf den quittungen müsste doch eigentlich draufstehen, welche vorschriften aus welchem gesetz zur anwendung gekommen sind...

grüsse
martin

Hallo Martin,

das was Trolljenta als schriftlich vorliegend zitiert hat, ist genau das, was auf meiner Anklage drauf steht. Es ist so, wie es Stekus und Trolljenta beschrieben haben. Das bezieht sich auf das Strafmaß sowie auf den angewendeten Gesetzestext, Wort für Wort.

Zur Thema allgemein:

All die, die meinen, dass Ihnen das Thema auf den Wecker geht oder das alles gesagt sei, brauchen einfach hier nur nicht mehr zu posten. Da gibt's auch keinen Streit über Fragen zum Thema. Eine moralische Läuterung der vielen "Saubermänner" bringt bei der Hinterfragung der Einzelheiten genau so wenig, wie jammern.

Grüße hermi
 
ich dachte eigentlich, ich hätte das was zu erwarten ist hier ausreichend erklärt und dargelegt. Und es ist so, wie sowohl ich alsauch Stekus und der Leidgeprüfte Hermi sagen.

8000 NOK sind Pauschal zu entrichten, wenn die 15 kg überschritten werden.

Dabei spielt es dann keine Rolle, ob man 3 oder 30 kg zuviel dabei hat.

Wenn man nicht in der Lage ist die 8000 zu zahlen, sind eben 16 Tage Knast fällig!

Und das wie gesagt ist der Tarif mit Geständnisrabatt. Nimmt man diese Chance nicht wahr so kommen noch die Verfahrenskosten (10000 bis 20000 NOK) dazu plus eben eine høhere Strafe (noch 9500 zu den 8000 dazu plus 19 Tage Knast)

Das mag dem ein oder anderen vieleicht überzogen vorkommen, aber so ist nun mal die Lage.

Darüber hinaus beziehe ich mich hier auf infos von offiziellen Stellen, ihr kønnt es also ruhig glauben

Trolljenta
 
@ trollvater
Zitat:
" PS. Ich glaube nicht das die Zöllner auf 1-3 Kg. Übergewicht "Anspringen". "

und genau aus diesem Grund frag ich an entsprechender Stelle nach, weil mir ein "glaube nicht" beim Zoll nicht weiterhilft.

So, die deutsche Botschaft in Oslo hat auf meine Anfrage folgendes geantwortet:
"Sehr geehrter Herr .......,
die Informationen der für diese Frage eigentlich zuständigen
norwegischen Botschaft in Berlin sind Ihnen sicher bekannt. Die
Botschaft empfiehlt sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Für
weitere Auskünfte zum norwegischen Recht wenden Sie sich bitte an einen
Rechtsanwalt "

dazu habe ich entsprechende Links erhalten, an die ich meine Anfrage schicken kann, was ich auch tun werde.
 
die werden dir aber auch nix anderes sagen kønnen.

15 kg sind 15 kg und keine 16 oder 17! Soll heissen, es KANN dir eben durchaus passieren, dass die aufgeführte Strafe auch schon bei 17 kg eintritt, jedoch sind auch die Zøllner nur Menschen und machen sich in der Regel nicht wegen einem Kilo zuviel ins Hemd. Jedoch sagt die Regel 15 kg und wenn du an einen "scharfen Hund" gerätst oder der Zøllner ist mit dem flaschen Bein zuerst aufgestanden oder hat an dem Tag schlecht geschissen... dann bist du halt im ungünstigsten Falle auch schon bei 2 kg übergewicht mit 8000 kg dabei. 15 kg sind halt 15 kg und nicht 16 oder 17....

Trolljenta
 
...15 kg sind 15 kg und keine 16 oder 17! ...und wenn du an einen "scharfen Hund" gerätst oder der Zøllner ...hat an dem Tag schlecht geschissen... dann bist du halt im ungünstigsten Falle auch schon bei 2 kg übergewicht mit 8000 kg dabei. 15 kg sind halt 15 kg und nicht 16 oder 17....

Trolljenta

Wenn die Übersetzungen von Trolljenta stimmen, wovon ich mal ausgehe, und diese Strafen auch zur Anwendung kommen, ist sicher der letzte Punkt über den wir diskutieren können, wie man am sichersten den bestgelaunten Zöllner erwischt. Das Risiko ist bei den Preisen sicher viel zu hoch. Da komm ich ja bei russischem Roulette noch besser weg. :D
Ich glaub zwar auch, dass die Jungs nicht auf geringe Übermengen (bis. max 5 kg) schauen, aber drauf anlegen geht dann sicher auf eigenes Risiko.
 
moin,
entschuldigung, dass ich hier poste... ich verstehe das hier alles nicht. liegt das daran, weil ich ein paar zellen grauer art zu wenig habe, oder weil doch feststeht, dass man nur 15 kg ausführen darf. gibt es denn waagen mit soviel unsicherheit, dass man mit dem zoll probleme haben kann, oder ist das hier schon wieder so ein ding , wo gefragt wird, wie man norwegisches recht deutsch auslegt??


bernd
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die werden dir aber auch nix anderes sagen kønnen.

15 kg sind 15 kg und keine 16 oder 17! Soll heissen, es KANN dir eben durchaus passieren, dass die aufgeführte Strafe auch schon bei 17 kg eintritt, jedoch sind auch die Zøllner nur Menschen und machen sich in der Regel nicht wegen einem Kilo zuviel ins Hemd. Jedoch sagt die Regel 15 kg und wenn du an einen "scharfen Hund" gerätst oder der Zøllner ist mit dem flaschen Bein zuerst aufgestanden oder hat an dem Tag schlecht geschissen... dann bist du halt im ungünstigsten Falle auch schon bei 2 kg übergewicht mit 8000 kg dabei. 15 kg sind halt 15 kg und nicht 16 oder 17....

Trolljenta

jepp !!! muß Dir bis jetzt Recht geben, es will sich niemenad darüber auslassen, wie die Bestimmung in der Praxis umgesetzt werden.
Aber ich werd noch ein wenig rumgraben, vielleicht find ich noch was.

@bernd
Danke für Deinen Beitrag! Eine dem Angler gut bekannte Federwaage die ihm in Norge den eigenen Rekord anzeigt, kann über die Jahre schon recht ungenau gegenüber einer geeichten Waage sein.
Und Wissen hat nichts mit Bescheißen zu tun !
 
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