hab es mal von KI übersetzen lassen.
Einer der größten Fälle von Fischereikriminalität in Norwegen hat begonnen: „Es ist Umweltkriminalität“
Vier Monate sind für den Prozess angesetzt, es gibt 27.000 Seiten Dokumente und acht Angeklagte. Am Montag begann der Prozess nach der Aktion gegen das Karlsøybruket in Troms im Jahr 2023. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.
Heute begann der Prozess gegen zwei Hafen-/Anlagenleiter und sechs Fischer, denen die Staatsanwaltschaft systematische Falschmeldungen und organisierte Kriminalität in der Fischereibranche vorwirft. Dies soll sich beim Karlsøybruket auf der Insel Vannøya in Troms ereignet haben.
Berichterstattung aus dem Nord-Troms- und Senja-Bezirksgericht
Veröffentlicht heute um 10:10 Uhr, zuletzt vor 15 Minuten aktualisiert.
Der Fall wird laufend aktualisiert.
Acht Personen sind angeklagt
Acht Personen stehen wegen systematischer Falschmeldungen und organisierter Kriminalität in der Fischereibranche vor Gericht. Zusätzlich haben drei Reedereien Einziehungsverfügungen in Millionenhöhe erhalten.
Der Prozess vor dem Nord-Troms- und Senja-Bezirksgericht ist auf vier Monate angesetzt und gilt hinsichtlich Dauer und Umfang als einer der größten Prozesse dieser Art in Norwegen.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fehlen Wiegescheine für Fisch im Wert von
164 Millionen norwegischen Kronen. Ein Wiegeschein ist ein Dokument, das das Gewicht der angelieferten Ladung bestätigt und für die Anlieferung von Fisch vorgeschrieben ist.
Das ist im Fall Karlsøy passiert
21. März 2023 – Aktion gegen das Karlsøybruket
Polizei, Küstenwache, Økokrim, Fischereidirektion und Steuerbehörde führten eine Aktion gegen mehrere Akteure der Fischereibranche durch.
Drei Personen wurden in Troms und Møre og Romsdal festgenommen. Die Polizei ermittelte gegen rund 40 Fischer und mehrere Unternehmen wegen Verstößen gegen die Fischereigesetzgebung.
25. Februar 2025 – Fischer angeklagt
Ein Fischer aus Troms wurde wegen organisierter Fischereikriminalität angeklagt.
Eines der wichtigsten Beweismittel der Staatsanwaltschaft ist ein Kalender, der ein sogenanntes
Schattenbuch bzw. eine Nebenbuchführung enthalten soll. Darin soll festgehalten worden sein, wie Fisch der offiziellen Registrierung entzogen wurde.
14. November 2025 – Urteil gegen einen Fischer
Der Fischer wurde vom Vorwurf der organisierten Fischereikriminalität freigesprochen.
Er wurde jedoch wegen Verstoßes gegen das Meeresressourcengesetz verurteilt und erhielt eine Geldstrafe von
60.000 Kronen sowie eine Einziehung in Höhe von
200.000 Kronen.
15. Juni 2026 – Acht Personen angeklagt
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen sechs Fischer und zwei Hafenleiter wegen organisierter Fischereikriminalität.
Das Karlsøybruket erhielt eine Geldstrafe von
15 Millionen Kronen sowie eine Einziehungsverfügung über
19 Millionen Kronen.
14. September 2026 – Prozessbeginn in Tromsø
Vor dem Nord-Troms- und Senja-Bezirksgericht begann einer der größten Fälle von Fischereikriminalität in Norwegen.
Für die Verhandlung sind vier Monate vorgesehen.
Die Angeklagten bestreiten die Schuld
Nach der Anklageschrift sollen die acht Angeklagten – zwei Hafenleiter und sechs Fischer – über einen Zeitraum von fünf Jahren, von
2018 bis 2023, falsche Angaben auf den sogenannten
Schluss-/Anlandescheinen gemacht haben.
Dabei ging es um die Anlandung und den Verkauf von Fisch verschiedener Fischerboote an das Karlsøybruket auf Vannøya in der Gemeinde Karlsøy.
Staatsanwalt Tor Børge Nordmo erklärte gegenüber NRK:
„Das ist in Zusammenarbeit zwischen der Fischannahmestelle und den Fischern geschehen, die dort angeliefert haben. Es wird zu organisierter Kriminalität, wenn drei oder mehr Personen daran beteiligt sind.“
Neben Staatsanwalt Tor Børge Nordmo sind Vertreter der Polizei und von Økokrim im Gerichtssaal anwesend.
„Umweltkriminalität“
Staatsanwalt Tor Børge Nordmo bezeichnet den Umfang des Falles als
schwere Umweltkriminalität.
Alle acht Angeklagten erklärten zu Beginn des Prozesses, dass sie die Vorwürfe nicht anerkennen.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet einen der Hafenleiter als
Hauptverantwortlichen des Falles.
Der Verteidiger Thomas Hansen erklärt, sein Mandant widerspreche den Angaben in der Anklageschrift:
„Mein Mandant ist mit dem, was in der Anklage steht, nicht einverstanden. Er ist nicht Teil einer Darstellung oder Hypothese, wonach es sich um organisierte Kriminalität handeln soll.“
Der Mann habe den Fall seit dreieinhalb Jahren über sich hängen. Die Polizei habe ihn früh als Hauptverantwortlichen bezeichnet. Dies sei für ihn über einen so langen Zeitraum sehr belastend gewesen.
Auch die Verteidigerin Astrid Bolstad erklärt, ihr Mandant erkenne sich nicht in der Darstellung der Staatsanwaltschaft als Mitglied einer organisierten kriminellen Gruppe wieder.
Ihr Mandant habe nur für einen sehr begrenzten Zeitraum und in sehr geringem Umfang Fisch angeliefert.
Warum die Staatsanwaltschaft von Umweltkriminalität spricht
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten falsche Angaben darüber gemacht,
wie viel Fisch und welche Fischarten tatsächlich an der Anlegestelle angeliefert wurden.
Als Beispiel erklärt Staatsanwalt Nordmo:
Wenn
Dorsch angeliefert wird, auf dem Anlandeschein aber beispielsweise
Seelachs angegeben wird, kann der Fischer die entsprechende Menge Dorsch später erneut fangen.
Damit könne die tatsächlich aus dem Meer entnommene Fischmenge nicht mehr zuverlässig kontrolliert werden.
Der Anlandeschein hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft mehrere Funktionen:
- Er wird für die Abrechnung der Fangquote des Fischers verwendet.
- Gleichzeitig sind die Angaben wichtige Fangdaten.
- Diese Daten werden an Behörden weitergemeldet.
- Sie fließen in die Berechnung der Fischbestände ein.
- Sie werden bei der Festlegung der zukünftigen Fangquoten verwendet.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft können falsche Angaben deshalb dazu führen, dass Wissenschaftler und Behörden künftig falsche Fangquoten berechnen.
Im schlimmsten Fall könne dies die Überlebensfähigkeit der Fischbestände gefährden.
Das angebliche Schattenbuch
Bei der Polizeiaktion im Jahr 2023 wurde ein Kalender beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft betrachtet diesen Kalender als eines ihrer wichtigsten Beweismittel.
Nach Auffassung der Polizei enthält der Kalender ein sogenanntes
Schattenbuch – also Aufzeichnungen darüber, wie Fisch angeblich der offiziellen Registrierung entzogen wurde.
In dem Kalender sollen
37 Fischereifahrzeuge und Reeder erwähnt worden sein.
Die Polizei hat nach eigenen Angaben Tausende Stunden damit verbracht, Wiegezettel, Handschriften, Nachrichten und die Ortung der Boote zu überprüfen.
Damit sollte unter anderem festgestellt werden, ob sich die Boote tatsächlich auf See befanden oder zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Dokumente im Hafen lagen.
Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Falschmeldungen Teil einer organisierten kriminellen Gruppe waren. Einen der Hafenleiter bezeichnet sie als Hauptverantwortlichen.
Außergewöhnlich hohe Anforderungen an alle Beteiligten
Der Verteidiger eines der Fischer meint, dass die Anwendung des Paragraphen zur organisierten Kriminalität den Fall erheblich vergrößert habe.
Dadurch habe die Polizei Zugriff auf besondere Ermittlungsinstrumente erhalten, beispielsweise:
- verdeckte Überwachung
- Telefonüberwachung bzw. Telefonabhörung
- weitere besondere Ermittlungsmaßnahmen
Ohne den Vorwurf der organisierten Kriminalität hätte es sich nach Ansicht des Verteidigers lediglich um einzelne Verfahren gegen einzelne Fischer gehandelt.
Auch der enorme Umfang des Falles stelle außergewöhnliche Anforderungen an alle Beteiligten.
Die Verhandlung dauere mehrere Monate und umfasse
27.000 Seiten Dokumente.
Dies sei sowohl für Richter und Staatsanwälte als auch für die Verteidiger schwierig – besonders für die Angeklagten.
Forderungen von insgesamt 38 Millionen Kronen
Das Karlsøybruket ist wegen umfangreicher Falschmeldungen über Fischfang angeklagt.
Nach Angaben der Behörden soll das Unternehmen Werte von knapp
20 Millionen Kronen zu niedrig angegeben haben.
Zwischen 2018 und 2023 soll die Annahmestelle unter anderem Dorsch im Wert von mehr als
10 Millionen Kronen nicht ordnungsgemäß erfasst haben.
Dies soll dadurch geschehen sein, dass auf den Anlandescheinen geringere Mengen angegeben wurden, als tatsächlich angeliefert wurden.
Das Karlsøybruket erhielt im April eine Geldstrafe von
15 Millionen Kronen sowie eine Einziehungsverfügung über
19 Millionen Kronen.
Da das Unternehmen die Verfügung nicht akzeptiert, muss nun das Gericht darüber entscheiden.
Der Verteidiger des Karlsøybruket, Reidar Andresen, erklärte gegenüber NRK, dass das Unternehmen sowohl mit den zugrunde gelegten Tatsachen als auch mit der rechtlichen Bewertung nicht einverstanden sei.
Zusätzlich wurden gegen drei Reedereien aus Troms, Romsdal und Sunnmøre Einziehungsverfügungen verhängt:
- Reederei in Troms: 2,45 Millionen Kronen
- Reederei in Romsdal: 209.000 Kronen
- Reederei auf Sunnmøre: 1,45 Millionen Kronen
Die acht Angeklagten
Hafenleiter, 50er, Karlsøy
- Von der Staatsanwaltschaft als Hauptverantwortlicher bezeichnet.
- Hafenleiter beim Karlsøybruket auf Vannøya in Troms.
- Soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft falsche Angaben auf Anlandescheinen gemacht oder dabei mitgewirkt haben.
Hafenleiter, 50er, Ålesund
- Mit dem Karlsøybruket auf Vannøya verbunden.
- Soll falsche Angaben auf Anlandescheinen gemacht oder dabei mitgewirkt haben.
Fischer, 40er, Karlsøy
- Fischer und Fischereireeder mit eigenem Unternehmen in Troms.
- Soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft falsche Angaben auf Anlandescheinen gemacht oder dabei mitgewirkt haben.
- Die Falschmeldungen sollen Teil einer organisierten und systematischen Zusammenarbeit mit den Hafenleitern gewesen sein.
Fischer, 40er, Karlsøy
- Fischer und Fischereireeder mit eigenem Unternehmen in Troms.
- Soll falsche Angaben auf Anlandescheinen gemacht oder dabei mitgewirkt haben.
- Ebenfalls angeblich Teil der organisierten und systematischen Zusammenarbeit mit den Hafenleitern.
Fischer, 40er, Ålesund
- Fischer und Fischereireeder mit eigenem Unternehmen auf Sunnmøre.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Geschäftsführer keine vollständige und korrekte Buchführung für das Unternehmen geführt bzw. dafür gesorgt zu haben.
Fischer, 30er, Hustadvika
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Fangmengen auf den Anlandescheinen zu niedrig angegeben zu haben.
- Er soll als Fischer und Besatzungsmitglied auf seinem eigenen und auf anderen Schiffen tätig gewesen sein.
- Dabei soll es eine gegenseitige Zusammenarbeit bei der Über- und Unterdeklaration auf den Anlandescheinen gegeben haben.
- Die Staatsanwaltschaft bezeichnet dies als organisierte und systematische Zusammenarbeit mit den Hafenleitern.
Fischer, 40er, Molde
- Fischer und Fischereireeder mit eigenem Unternehmen in Romsdal.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Fangmengen auf den Anlandescheinen zu hoch angegeben zu haben.
- Auch er soll bei der Über- und Unterdeklaration mit anderen Fischern zusammengearbeitet haben.
- Laut Staatsanwaltschaft erfolgte dies organisiert und systematisch zusammen mit den Hafenleitern.
Fischer, 60er, Vestvågøy
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Fangmengen auf den Anlandescheinen zu niedrig angegeben zu haben.
- Er soll als Fischer und Besatzungsmitglied auf seinem eigenen und auf anderen Schiffen tätig gewesen sein.
- Dabei soll er mit anderen an einer gegenseitigen Über- und Unterdeklaration beteiligt gewesen sein.
- Laut Staatsanwaltschaft geschah dies in organisierter und systematischer Zusammenarbeit mit den Hafenleitern.
Betroffene Unternehmen
Karlsøybruket
- Geldstrafe: 15 Millionen Kronen
- Einziehungsforderung: 19 Millionen Kronen
Reederei in Troms
- Einziehungsforderung: 2,45 Millionen Kronen
Reederei in Romsdal
- Einziehungsforderung: 209.000 Kronen
Reederei auf Sunnmøre
- Einziehungsforderung: 1,45 Millionen Kronen
Einordnung
Wichtig ist:
Die oben beschriebenen Vorwürfe stammen aus der Anklage bzw. von der Staatsanwaltschaft. Die acht Angeklagten haben zu Prozessbeginn sämtlich die Schuld bestritten. Der Artikel beschreibt also den Stand des Verfahrens zum
14. September 2026 und stellt die Vorwürfe nicht als rechtskräftig festgestellte Tatsachen dar.