Neue SAS Richtlinien für Angelgepäck ????

pilotti

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4 Juni 2008
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Freunde, in der Vergangenheit galt bei SAS immer: Das Angelgepäck darf aus zwei Teilen bestehen, aus einem Rutenrohr und einem Angelkoffer. Beides zusammen darf jedoch nicht mehr als 23 kg wiegen. - Nun ist auf der Homepage nirgends mehr eine Definition zu finden, auf spezielles Angelgepäck wird überhaupt nicht mehr eingegangen. Gibt es neue Regelungen? Weiß jemand Genaueres?
 
Moin
Habe heute mal angerufen, da ich selber bald fliegen werde. Es scheint immer noch wie früher zu sein: Wenn du ein 5 KG Rutenrohr hast, kannst du zusätzlich noch einen 18 KG Koffer für Ausrüstung und Co. mitnehmen. Wichtig ist einfach, das Ganze im Voraus als Sondergepäck zu deklarieren, z.B. als Skier, dann sollte es keine Probleme geben.
 
und wenn Du dann zerbrochene Angelruten ausm Rutenrohr ziehst denkst Du die werden ersetzt?

Oder wenn das Rohr verschwindet mit Rechnung nachweisen was Du ersetzt bekommen willst?
 
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