_Kai_
Stammnaffe
Erst einmal Petri Heil zum Heilbutt.
Einen solchen Fisch fängst du nicht alle Tage.
Ich störe mich hier in der Diskussion etwas am Begriff Kochtopfangler. Letztlich ist es doch genau die Verwertung die dem Angeln seinen tieferen Sinn und auch eine rechtliche Legitimität verleiht. Sonst bliebe schlicht und einfach nur der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz übrig!
Ich will das Thema nicht noch weiter zerreden, aber hier liegst Du, unter bestimmten Bedingungen, beim letzten Satz falsch. Zumindest wenn Du mit Verwertung nur das Essen meinst, und so klingt es in dem Zusammenhang. Zur Klarstellung, ich beziehe mich jetzt nur auf Deutschland, weil ich mich damit auskenne, da ich früher selber Angeln organisiert habe.
Ich angel gerne aber in vielen Fällen kommt mein Fang, ganz legal, auch in den Setzkescher und dann zurück ins Wasser. Denn ich gehe zu Hegefischen, bei denen wir Besatzfisch für unsere Gewässer gewinnen möchten. Daher ist da töten etwas, dass in dem Moment gegen den Sinn und Zweck des Angelns agiert, und was nach der Hälterung sogar aus einem legalen Vorgang einen Verstoß machen kann. Ausnahme natürlich, der Fisch ist verletzt, krank, usw. und muss daher entnommen werden.
Im niedersächsischen Merkblatt zur Verwendung von Setzkeschern ist geregelt, welche Maße der Setzkescher haben muss. Das Angeln wird mit den Veterinärbehörden abgeklärt. Das ist also alles über die zuständigen Landesbehörden geregelt.
Dies bezieht sich jetzt nur auf ein Bundesland, aber es zeigt halt, dass es nicht ganz so einfach ist, wie Du schreibst. Was auch daran liegt, das verschiedene Behörden, den gleichen Sachverhalt eventuell unterschiedlich bewerten. Das ist schon ein komplexes Mischmasch in Deutschland.
Der Hinweis ist mir wichtig, weil ich leider auch viel zu oft pauschale Falschaussagen zu diesem Thema höre. Es ist aber eben nicht so einfach, sondern schon deutlich komplexer. So komplex, dass selbst die Experten gerne mal verschiedener Meinung sind, wie 16 verschiedene Landesfischereigesetze zeigen, die sich auf das gleiche Tierschutzgesetz beziehen. Das in Niedersachsen auch ein Kochtopffenster möglich ist, ist auch so ein Punkt, der in anderen Bundesländern eventuell anders gesehen werden kann. Wie sagte schon mein Recht-Lehrer "auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand". :-)
Und in meinem niederländischen Verein ist die Rechtslage dann noch ganz anders, obwohl die näher sind als das nächste Bundesland.







