Hi
ist doch ganz einfach ..
1. Vermieter hat eine Bootsversicherung inkl. Kasko ..Idealfall
2. Deine Privathaftpflicht deckt den Gebrauch eines Bootes mit xx PS und
mit dem Boot verursachte Schäden.(könnte schon kompliziert werden)
3. Fall 2 erfüllt und jetzt bezahlen sie auch noch den Eigenschaden am fremden Boot... und nun sind 99% aller Versicherungen raus.
Hinweis: Nur weil in Bedingungen was von gemietet, geliehen steht heißt das noch lange nicht das dort Boote gemeint sind..
Der Teufel steckt im Detail und ja ich habe eine Deckungszusage für den Eigenschaden bekommen , aber stehen tut das nirgends in den normalen Bedingungen.
Praktisch ist es für alle Privathaftpflichtversicherer ein unerwünschtes Risiko und ob solche Handlungs bzw. Umgangsvorgaben dauerhaft gelten ist reine Spekulation.
Tiefer will ich hier nicht gehen.