Empfehlung des Baden-Württembergischen Angelverbands

Norwegenangler

Stammnaffe
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11 November 2009
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Stollberg/Erzgebirge
"...Wir können unseren Anglerinnen und Anglern daher nur empfehlen, bis hier eine endgültige Klarheit herrscht, sicherheitshalber Messer so zu transportieren, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sind, um das Messer zu erreichen..."
Ich habe ein Filetiermesser in einer Messerscheide im Eimer mit Deckel und bin selbst ziemlich ungeschickt. Gilt das jetzt als 4 Handgriffe? 🤔 :lacher:
 
Naja, ins lächerliche ziehen ist jetzt sicher nicht das was einen weiterbringt...

Ich finde die Regelung genauso idiotisch, keine Sorge.

Wenn das nur einigermaßen so durchgesetzt und geahndet wird wie es im Gesetz steht drohen empfindliche Strafen.

Als Jäger oder Sportschütze mit Waffenbesitzkarte z. B. wenn man bei einem Verstoß gegen das Waffenrecht erwischt wird kann es zum Entzug der Erlaubnis usw führen.
Und da reicht eine routinemäßige Verkehrskontrolle bei der man das Warndreieck zeigen soll aus wenn das Filetiermesser ungedanks offen im Kofferraum liegt

Für die Reisesaison 2025 sollten wir mal in Erfahrung bringen wie das Filetiermesser transportiert werden soll, ansonsten geben wir reihenweise am Flughafen bzw an der Fähre unser Zeug weg.
Ebenso der Transport mit Zug oder Bus.
Normalerweise sollte das Zahlenschloss am Koffer aber ausreichend sein, ähnlich beim Transport von Sportwaffen. -> Vermutung! Bin da aber mit Polizisten bereits am Austausch.

Ein wichtiges Thema das nicht jeder auf dem Schirm ist es auf jeden Fall.

Eigentlich müsste dieses Thema evtl auch unter Reisetipps geführt werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss halt unterscheiden, auf was sich der Kommentar genau bezieht. Mein Beitrag bezieht sich auf die unglaublich komplizierte und typisch deutsche Regelungswut, mit der hinterher keiner weiß, was letztendlich Sache ist. Extrem viel Text und am Ende ist nix wirklich geregelt.
"Mindestens 4 Handgriffe" halte ich für ähnlich konkret, wie die aktuelle Regelauslegung beim Handspiel im Fußball.
 
Der DAFV scheint das anders zu sehen und auch mit dem entsprechenden Gesetztestext zu belegen.

 
Was hat dieses Thema mit „Reisetipps, Zoll, Maut und Co.“ zu tun?

Wenn dann hätte dieser Miss eher nach „Witze und Lustiges“ verschoben gehört.
 
"...Wir können unseren Anglerinnen und Anglern daher nur empfehlen, bis hier eine endgültige Klarheit herrscht, sicherheitshalber Messer so zu transportieren, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sind, um das Messer zu erreichen..."
Ich habe ein Filetiermesser in einer Messerscheide im Eimer mit Deckel und bin selbst ziemlich ungeschickt. Gilt das jetzt als 4 Handgriffe? 🤔 :lacher:
Tür aufmachen.Kofferraum öffnen Angelkiste öffnen Messer aus der Schutzhülle ziehen sollte reichen

Gruß Dieter
 
Ich habe in meinem Auto in der Mittelablage ein Klappmesser (Zweihandmesser) 3-in-1 Taschenmesser mit Glasbrecher und Gurtschneider liegen. In der Beschreibung steht Mitführen erlaubt. Ich führe es mit um bei einem Unfall meinen oder weiteren Insassen den Sicherheitsgurt durchschneiden und die Scheibe einschlagen zu können.

Dasselbe würde ich auch machen wenn ich zuerst an eine Unfallstelle komme um andere Personen aus Ihrem Fahrzeug zu befreien. Wenn ich das Messer jetzt in eine mit Zahlenschloss verschlossene Kassette legen soll würde ich mich nicht mehr im Auto anschnallen. Wer solche Gesetzte macht .............das spar ich mir hier besser !
 
Komisch,daß hier niemand die Gründe für das unsägliche Gesetz benennt.
Der rosa Elefant steht mitten im Raum...
Auch in Dänemark waren die Gründe für die Messerverordnungen die gleichen.
 
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