nach Meldung des Vorfalls wurden wir vom Vermieter belehrt, dass die Bootsversicherung nur Schäden im Schiffsverkehr, also Unfälle Boot mit Boot oder Hafenanlagen abdecken würde.
Als "grob fahrlässig" soll jede Art der Grundberührung eingestuft sein, somit kein Eintritt der Bootsversicherung.
Wir hatten übrigens eine Grundberührung bei absolutem Niedrigwasser und Schleichfahrt an einer Engstelle, die wir vorher schon xxx-mal durchfahren hatten.
Dieses Mal fehlte die handbreit Wasser...
Der Propeller hatte lediglich an einem Blatt eine leichte Verformung, die man ohne Wissen des Vorfalls, selbst bei hochgekippten Motor, optisch nicht unbedingt sofort wahrgenommen hätte. Am Fahrverhalten / -geräusch hätte man den Schaden m.E. nicht feststellen können, vor allem dann nicht, wenn man so ein Boot zum ersten Mal mietet.
Wie michamicha schon bemerkte: Man sollte immer eine KK mit einem hohen Verfügungsrahmen dabei haben und bei der Bootsübergabe besonders kritisch sein, um nicht später für Altschäden haftbar gemacht zu werden.