Ausfuhrgenehmigung über Bootsmiete

Axel.P

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19 Juni 2022
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Hallo Zusammen,

ich bin mit meiner Familie im September am Akrafjord. Leider ist unsere Unterkunft nicht zertifiziert, so dass ich keinen Fisch ausführen darf.
Auf der anderen Uferseite des Fjordes gibt es einen zertifizierten Campingplatz mit Bootsverleih. Mein Plan ist es dort ein Boot zu mieten und dann ganz legal, über das Zertifikat des Campingplatzes, Fisch auszuführen.

Meine Fragen dazu:
1. Wäre dies wirklich legal, oder bezieht sich die Ausfuhr auch auf die Übernachtung bei dem zertifikatausstellenden Betriebes.
2. Wie machen das Reisende mit einem Wohnmobile mit der Fischausfuhr?
3. Gibt es weitere Möglichkeiten, ohne zertifizierte Unterkunft, Fisch auszuführen?

Viele Grüße
Axel
 
Du mußt eine mindestanzahl anTagen bei einer Zertifizierten Unterkunft sein. Reisende mit Wohnmobil können so keinen Fisch Ausführen lediglich sofort verzehren. Eine legale Möglichkeit ist nur Fisch zu kaufen mit Registirerter Rechnung. Nur mal eben vom Fischer geht leider auch nicht.
Ärgerlich aber so ist es nunmal.
 
Du mußt eine mindestanzahl anTagen bei einer Zertifizierten Unterkunft sein. Reisende mit Wohnmobil können so keinen Fisch Ausführen lediglich sofort verzehren. Eine legale Möglichkeit ist nur Fisch zu kaufen mit Registirerter Rechnung. Nur mal eben vom Fischer geht leider auch nicht.
Ärgerlich aber so ist es nunmal.
Hallo Martin,
ich kann mich leider nur auf ein Übersetzungsprogramm berufen und lese in dieser Verordnung nichts davon das man bei dem registrierten Fischereibetrieb nächtigen muss. Es steht dort lediglich das der Fang unter Aufsicht eines solchen Betriebes gemacht wurde.
Wenn ich demzufolge bei dir ein Boot für eine Woche miete, du mich in der App. anmeldest und ich täglich die App. bediene, wo ist das Problem?

Grüße aus Berlin
 
Zum Punkt 1: Zur Registrierung benötigt ein Betrieb mindestens ein Boot, das vermietet wird oder mit dem Touristen zum Angeln mitgenommen werden. Vermietung einer Unterkunft ist nicht zwingend nötig. Wenn der Campingplatz die Fangregistrierung organisiert und dir das Zertifikat ausstellt ist alles in Ordnung. Am besten direkt dort nachfragen.

Grüsse aus Trondheim.
 
Hallo Martin,
ich kann mich leider nur auf ein Übersetzungsprogramm berufen und lese in dieser Verordnung nichts davon das man bei dem registrierten Fischereibetrieb nächtigen muss. Es steht dort lediglich das der Fang unter Aufsicht eines solchen Betriebes gemacht wurde.
Wenn ich demzufolge bei dir ein Boot für eine Woche miete, du mich in der App. anmeldest und ich täglich die App. bediene, wo ist das Problem?

Grüße aus Berlin
Ich kann z.B. kein Boot vermieten ohne Wohnmiete. Ich muß alle Personen melden und täglich den Fang übermitteln. Kann aber sein das andere das anders handhaben.
 
Wie wäre es mit auf dem auf dem Camping anrufen und sich erkundigen?
Wenn der Campingplatztbetreiber es will, bekommt er es hin, wenn es ein Regiestrierter Betrieb ist.
Wenn der es nicht will dann wird es halt nichts.
 
Ich kann z.B. kein Boot vermieten ohne Wohnmiete. Ich muß alle Personen melden und täglich den Fang übermitteln. Kann aber sein das andere das anders handhaben.
Ich denke da ist einiges im Argen mit dieser App.. Wir jedenfalls haben vom Vermieter die Zugangsdaten bekommen und unsere Fänge selbst gemeldet.
 
1. ja, sofern der Bootsverleih registriert ist, reicht eine Bootsmiete
2. die WoMos machen es wenn sie legal Fisch exportieren genauso
3. für deinen selbst gefangenen Fisch hast du keine Alternative

Viele Grüsse
 
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich werde dann mal Kontakt mit dem Betreiber des Campingplatzes aufnehmen. Aufgrund Eurer Antworten bin ich eigentlich guter Dinge dass es klappen könnte ;-).

Gestern habe ich mich bei "Toll Tickets" registriert. Jetzt muss ich noch recherchieren welches Bezahlsystem für mich in Norwegen passend ist.

Viele Grüße
Axel
 
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