Ausfuhr = braucht jede Person eine eigene Kiste?

Since1887

Stammnaffe
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Hallo Naffen,
durch die Ausfuhrreduzierung im kommenden Jahr stellt sich für uns die Frage, ob wir den Fisch optimaler Weise nur in einer Kiste einfrieren können. Ansonsten hatten wir immer drei. Nur mit maximal 10 kg Filet drin sind die etwas überdimensioniert und für das „gefroren bleiben“ wäre das halt nicht ideal für den langen Weg. Daher die Frage.

Dazu habe ich die Vermutung, das unsere Ausfuhrbescheinigung vom Vermieter nicht richtig ausgestellt wurde. Hier war zuletzt zu lesen, dass jede Person eine eigene Bescheinigung braucht. Wir hatten nur eine bekommen, wo alle drei Namen mit Adresse etc. drauf standen. Wir wurden nicht kontrolliert, aber das wäre dann wohl falsch gewesen oder ?

Wenn jetzt jeder eine eigene Bescheinigung braucht, dann stellt sich halt für uns die Frage, ob es dann nicht auch zwingend für jede Person eine eigene Kiste sein müssten.

Ich bedanken mich schon mal für die Antworten.

Viele Grüße

Timo
 
Mahlzeit Timo,

ihr könnt euren Fisch zu dritt in eine Box stecken,wenn ...

... ihr gleichzeitig,also zusammen die Grenze übertreten möchtet und

... soweit ich es kenne jeder seine eigene Ausfuhrbescheinigung hat.

Wenn ihr es ganz genau machen möchtet beschriftet ihr euren Fisch (Päckchen) mit dem jeweiligen Namen.

Normalerweise meldet ihr euch im Camp nach Ankunft alle an,heißt jeder mit Namen,E-Mail,Geburtsdatum und Adresse.
Dennoch sollte jeder seine eigene Ausfuhrbescheinigung in Papierform oder digital bei sich tragen.
Da müsst ihr wohl eurem Campbetreiber nochmal auf die Sprünge helfen,ist für ihn nur ein geringer Mehraufwand.
 
Mahlzeit Timo,

ihr könnt euren Fisch zu dritt in eine Box stecken,wenn ...

... ihr gleichzeitig,also zusammen die Grenze übertreten möchtet und

... soweit ich es kenne jeder seine eigene Ausfuhrbescheinigung hat.

Wenn ihr es ganz genau machen möchtet beschriftet ihr euren Fisch (Päckchen) mit dem jeweiligen Namen.

Normalerweise meldet ihr euch im Camp nach Ankunft alle an,heißt jeder mit Namen,E-Mail,Geburtsdatum und Adresse.
Dennoch sollte jeder seine eigene Ausfuhrbescheinigung in Papierform oder digital bei sich tragen.
Da müsst ihr wohl eurem Campbetreiber nochmal auf die Sprünge helfen,ist für ihn nur ein geringer Mehraufwand.
Danke dir.

Wir fahren zusammen über die Grenze.

Ja, es wurden auch alle angemeldet. Wir haben dann jeden Tag bei yesFish registriert und am Ende aber halt nur eine Bescheinigung erhalten, wo unsere Namen und Adressen usw. drauf standen. Ich werde sie mal darauf hinweisen, dass das nicht ganz korrekt war.
 
Danke dir.

Wir fahren zusammen über die Grenze.

Ja, es wurden auch alle angemeldet. Wir haben dann jeden Tag bei yesFish registriert und am Ende aber halt nur eine Bescheinigung erhalten, wo unsere Namen und Adressen usw. drauf standen. Ich werde sie mal darauf hinweisen, dass das nicht ganz korrekt war.

Mache das,damit seid ihr auf der sicheren Seite.
Gute Reise!
 
Mahlzeit Timo,

ihr könnt euren Fisch zu dritt in eine Box stecken,wenn ...

... ihr gleichzeitig,also zusammen die Grenze übertreten möchtet und

... soweit ich es kenne jeder seine eigene Ausfuhrbescheinigung hat.

Wenn ihr es ganz genau machen möchtet beschriftet ihr euren Fisch (Päckchen) mit dem jeweiligen Namen.

Normalerweise meldet ihr euch im Camp nach Ankunft alle an,heißt jeder mit Namen,E-Mail,Geburtsdatum und Adresse.
Dennoch sollte jeder seine eigene Ausfuhrbescheinigung in Papierform oder digital bei sich tragen.
Da müsst ihr wohl eurem Campbetreiber nochmal auf die Sprünge helfen,ist für ihn nur ein geringer Mehraufwand.
Ergänzend, wenn
... man denselben Flug gebucht hat.

Ab 2027 tun wir auch 2x 10kg in einer Box einfrieren und ggf. Intern trennen (zB durch 2 Beutel a 10 kg), falls vom Holl nachgewigen werden müsste.
 
Genau das habe ich kürzlich beim norwegischen zoll angefragt, Antwort siehe Anhang.

Kurzfassung:

Fisch, der mehreren Reisenden gehört, darf im selben aufgegebenen Gepäckstück transportiert werden.

Die 15-kg-Quote bleibt personenbezogen.
Jeder Reisende muss innerhalb seiner eigenen zulässigen Menge bleiben.
Alle Reisenden müssen ihre Dokumente vorlegen können.

Für jede Person ist ein eigener Nachweis erforderlich. Gruppennachweise sind nicht erlaubt.

Allerdings:
Die norwegische Zollbehörde hat den Antrag auf eine binding advance ruling (also eine verbindliche Vorabauskunft) abgelehnt.
Die anschließende Erklärung in Abschnitt 5 ist deshalb lediglich die allgemeine Rechtsauffassung der zuständigen Fachabteilung. Sie ist laut Schreiben weder eine verbindliche Entscheidung noch eine rechtsverbindliche Festlegung der Rechte und Pflichten. Auch eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Vorabauskunft bei einer eventuellen Zollkontrolle in der dann vorort anders entschieden wird ist laut Abschnitt 4 nicht möglich. Soll heissen: in der praxis kann immer wieder komplett anders entschieden werden, und dann sind solche Auskünfte nichts wert.
 

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