NEIN sind sie eben nicht !
Brauchen ja lediglich in ein registriertes Ferienhaus / Anlage zu fahren und schon dürfen Sie 18 KG ! mit nach Hause bringen
Und wo man seinen Urlaub verbringt entscheidet jeder mit seiner Buchung selbst
Ich habe in den letzen Jahren immer ein registriertes Haus gefunden, das nicht in einer Anlage liegt.
Verstehe Dein Problem nicht....
Es ist nun mal so, dass viele Ferienhäuser gerade in den Fjordspitzen nicht unbedingt vordergründig auf Angler eingestellt sind,
Massenfänge kann man da meistens nicht erwarten und die Vermietung ist oft nicht durchgehend so das eine Registrierung nicht notwendig war.
Nun hat ja jeder eine andere Vorstellung wie so ein Norwegenurlaub aussehen soll.
Einige fahren mit Kumpels und möchten möglichst viel Fisch fangen / mitnehmen und buchen deshalb in registrierten Anlagen.
Die Lage und das Ambiente ist da oft zweitrangig, für die ändert sich nicht viel.
Es gibt aber auch Angler die fahren mit Familie und da entscheidet man nicht nur danach ob es sich nun um ein registriertes Ferienhaus handelt oder nicht.
Oft wird seit Jahren das selbe Ferienhaus gewählt, man hat sich da eingelebt die Kinder ihre ersten Fische gefangen usw..
Die 10kg waren meistens mehr als ausreichend.
Man möchte eigentlich nirgends anders hin, in so eine Anlage schon mal gar nicht.
Jetzt ist es aber so, dass überhaupt kein Fisch mehr mitgenommen werden darf.
Solange der Besitzer bereit ist sich registrieren, alles ok, man darf sogar mehr mitnehmen als bisher.
Wenn nicht, ist es mit Ausfuhr vorbei, alles was man fängt muss vor Ort verzehrt werden, kann man nur hoffen das die Fische nicht allzu gut beißen.
@sam, natürlich findet man immer registrierte Häuser die nicht in einer Anlage liegen, wenn man aber ein bestimmtes Gebiet ins Auge gefasst hat weil es sich mit anderen Aktivitäten die man vorhat gut verbinden lässt wird es schon deutlich schwieriger, meistens ist man ja dann auch nicht einzige der das Haus buchen möchte.
Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken, weshalb die neue Ausfuhrregelung nicht von allen vorbehaltlos begrüßt wird.
VG