Fisch-Ausfuhr 3 Wochen nach Aufenthalt im registrierten Fischereibetrieb

pocahontas

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Hallo zusammen,

ich fahre im August für ca. 3,5 Wochen nach Norwegen.
Als erste Station komme ich für 3 Tage in einem registrierten Fischereibetrieb unter. Den Fisch den ich dort fange, möchte ich natürlich auch gerne (natürlich nicht mehr als die erlaubten 18 Kilo) ausführen.
Nach den 3 Angeltagen fliegen meine Frau und meine Kinder nach und wir kommen zusammen 3 Wochen lang in einem Ferienhaus (nicht registriert) unter. Den zuvor im registrierten Betrieb gefangenen Fisch möchte ich mit zum Ferienhaus nehmen und ihn dort im TK-Fach zwischenlagern. Nach 3 Wochen werde ich dann, samt des TK-Fischs, mit dem Auto nach Hause fahren.
Die Ausfuhr der Fische wird also erst ca. 3 Wochen nach dem Aufenthalt im registrierten Betrieb erfolgen.

Ist das so erlaubt oder gibt es da Vorschriften zu, wie schnell der Fisch nach dem Fang ausgeführt werden muss?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

David
 
Du hast doch ein Ausfuhrzertifikat! Meines wissens ist da keine Gültigkeitsdauer festgeschrieben! Natürlich stellt sich da schon die Frage, ob du es nach diesem Zeitraum noch verwenden kannst. Ich würde einen Nachweis darüber mitführen, dass du dich ununterbrochnen in dem anderen Ferienhaus aufgehalten hast.
Wenn der Zoll dir unterstellt, mehrfach über die Grenze gefahren zu sein, dann hättest du ein Problem!
Vorschriften dazu, sind mir nicht bekannt, wie lange das Zertifikat gültig ist.
 
Wenn dudich glaubhaft beim zöllner Einbringst wird das kein großes Problem sein. Aber wie schon zuvor geschrieben es bleibt dan wohl der Nachweis über den ununterbrochenen Aufenthalt in Norge
 
Aktuell gibt es da noch keine Änderungen die dem wiedersprechen. Wie schon geschrieben ruhig Buchungsnachweise usw bei der Ausreise griffbereit halten. Denkt dran das ab 01 August Fang täglich gemeldet sein muss und in der Bestätigung Zeitraum des Aufenthalts + Zeitraum in dem gefischt worden ist aufgeführt sein.
Zudem musst ein Ansprechpartner der ausstellenden Anlage vermerkt sein und zusätzlich zu deinem Namen muss Anschrift und geb Datum aufgeführt sein.
 
Sorry das ich mal fragen muss aber war es nicht immer so, dass man mindestens 7 Tage in einem zertifizierten Betrieb registriert gewesen sein muss?

Grüße
 
Aktuell gibt es da noch keine Änderungen die dem wiedersprechen. Wie schon geschrieben ruhig Buchungsnachweise usw bei der Ausreise griffbereit halten. Denkt dran das ab 01 August Fang täglich gemeldet sein muss und in der Bestätigung Zeitraum des Aufenthalts + Zeitraum in dem gefischt worden ist aufgeführt sein.
Zudem musst ein Ansprechpartner der ausstellenden Anlage vermerkt sein und zusätzlich zu deinem Namen muss Anschrift und geb Datum aufgeführt sein.


Moin, wo finde ich die genauen Anforderungen?
beim letzten Mal bekam ich das per Mail, da würde ja dann einiges fehlen:

Tourist fishing - documentation of stay at offically registered fish camp​

Fishing camp: XXXX Firmenname
Organization number: 123456
Address: irgendow in Norwegen

Mobile number: 123456
Document-number: LUT - fasjkdjflsfjkl

Guests in the period: 25.07.2024 - 12.08.2024

  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
Best regards
Name
Camp administrator

Language
Instruction
Norwegian​
Kunden er opplyst om at maksimal utførselskvote er 18 kg.
English​
The customer has been informed that the maximum permitted weight of fish product crossing the Norwegian border is 18 kg.
German​
Der Kunde ist darüber informiert worden, dass die Ausfuhrquote von Fisch oder Fischprodukten maximal 18 Kg beträgt.
Russian​
Клиент был информирован о максимальной квоте на вывоз рыбы в размере 18 кг рыбы или рыбных продуктов.
Czech​
Zákazník byl informován o tom, že maximální kvóta pro vývoz ryb a produktů rybolovu je 18 kg.
Polish​
Klient był poinformowany, że maksymalna dopuszczalna do wywozu masa ryb, wynosi 18 kilogramów.
 
Ah,

die Angaben hab ich jetzt gefunden, mein Vermieter nutzt GoFish, ich nehme mal an, dass die das entsprechend anpassen werden?...
 
Sorry das ich mal fragen muss aber war es nicht immer so, dass man mindestens 7 Tage in einem zertifizierten Betrieb registriert gewesen sein muss?

Grüße
Ich hole die Frage noch einmal vor. Es trifft auch mein Interesse.
Reicht es, wenn ich für einen Tag oder 3 Tage nur ein Boot in einer registrierten Anlage miete, aber woanders wohne oder mit Wohnwagen da bin?
 

Anforderungen an die Dokumentation bei Ausfuhr von Fisch​

Wie oben erwähnt, muss jeder touristische Angler bei Ausfuhr seines Fisches aus dem Land dokumentieren können, dass das Angeln unter Leitung eines registrierten touristischen Fischereibetriebs erfolgt ist.

Die norwegische Zollbehörde akzeptiert Rechnungen oder einen entsprechenden Nachweis, der den Aufenthalt dokumentiert und namentlich auf eine Person aus der Reisegruppe bzw. jede einzelne Person ausgestellt ist. Außerdem muss dieser Nachweis folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Betriebskennziffer des registrierten touristischen Betriebs
  • Name des- oder derjenigen, der/die unter Leitung des Betriebs geangelt hat/haben
  • Zeitraum des Aufenthalts
  • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt
Die norwegischen Zollbehörde akzeptiert auch den Ausdruck von Fangberichten der einzelnen touristischen Angler an den Betrieb. Ein solcher Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Betriebs
  • Wer geangelt hat
  • Wie viel geangelt wurde
Das Dokument muss vor der Heimreise ausgedruckt werden. Es ist darauf zu achten bzw. dafür zu sorgen, dass das Dokument Stempel und Unterschrift des Betriebs enthält. Die auf dem Dokument aufgeführten Personen müssen bei Ausfuhr des Fisches anwesend sein.
Kann hier nichts finden das man 7 Tage in einer Anlage sein muß
 
Nein nein nein, das gilt nicht mehr, wie oft denn noch.

Hört mal auf die Falschen Inhalte zu posten.


Das und nur das!

Wo zum Geier nehmt ihr das her?

Gibt's da irgendwie von offizieller Hand ne deutsche Übersetzung die nicht aktualisiert wurde?


Eine Person pro Dokument und die Vorgaben an das Dokument sind eindeutig.

Fangberichte wir oben erwähnt sind NICHT zulässig!

Bezieht euch bitte nur und ausschließlich auf das norwegische Original, die Übersetzung hängt teilweise hart hinterher, insbesondere auf den Internetseiten des Zolls.
 

Neue Regeln für das Touristenangeln in Norwegen – ab 1. August 2025


Ab 1. August 2025


  • Mindestalter 12 Jahre:
    Nur Personen ab 12 Jahren dürfen gefangenen Fisch aus Norwegen ausführen.
  • Tägliche Fangmeldung:
    Touristenangelbetriebe müssen die gefangene Menge täglich an die Fischereibehörde melden.
    Erst nach dieser Meldung dürfen Ausfuhrdokumente ausgestellt werden.
  • Standardisierte Ausfuhrdokumentation:
    Es gelten nun verbindliche Mindestanforderungen für die Ausfuhrbescheinigungen.
    • Dokumente müssen für jede einzelne Person erstellt werden, nicht mehr für Gruppen.
    • Pflichtangaben sind:
      • Name, Geburtsdatum und Adresse der exportierenden Person
      • Name, Adresse und Organisationsnummer des Angelbetriebs
      • Aufenthaltszeitraum und Angelzeitraum
      • Ausstellungsdatum
      • Name, Kontaktinfo und Unterschrift des Verantwortlichen
    • Optional können auch zusätzliche Informationen angegeben werden, z. B. Fischarten, Mengen oder GPS-Daten.



Weitere Änderungen ab 2026 und 2027

DatumRegelung
Ab 1. Januar 2026Ausfuhrquote: max. 15 kg, höchstens zweimal pro Kalenderjahr
Ab 1. Januar 2027Ausfuhrquote: max. 10 kg, höchstens zweimal pro Kalenderjahr

Was bedeutet das für Touristen und Angelbetriebe?


  1. Nur noch Gäste ab 12 Jahren dürfen gefangenen Fisch aus Norwegen ausführen.
  2. Tägliche Fangmeldungen werden Pflicht.
  3. Ausfuhrdokumente müssen die neuen Mindestanforderungen erfüllen und individuell ausgestellt werden.
  4. Reduzierte Ausfuhrmengen: Die erlaubte Menge Fisch wird schrittweise gesenkt.
 

Anhänge

  • Touristenangeln_Norwegen_Druckversion_2025.pdf
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