Hi,
ist eher wie immer ein kleines Wort was alles kompliziert macht.
Schäden
mit gemieteten Booten wäre das erste ....und
Schäden
am gemieteten Boot das andere.
Beim ersten gibts sehr wohl die Möglichkeit sowas über die Privathaftpflicht zu versichern, wobei PS Begrenzungen , Zeitraumbegrenzung, Führerscheinpflicht etc. oft in den Bedingungen zu finden sind.
Beim zweiten wirds nun kompliziert, offiziell ausgeschlossen egal bei wem ich suche, gibts nun zwei die durch ein Hintertürchen was nirgends erwähnt ist sagen:
das gemietete Boote und ein evtl. Eigenschaden versichert sind.
In den Bedingungen dieser speziellen Klauseln steht nicht einmal! das Wort Boot und weils da nicht steht, auch nicht ausschlussweise soll es wohl versichert sein.
Einmal bis 50 Ts und und bis 10.000€
Auch da finden sich tolle Klauseln wie übermäßige Beanspruchung die ein weites Feld für Ablehnungen öffnen.
Also somit erstmal alles ok , scheint so.
Obiges sind alles Aussagen der Vertragsabteilungen und das hab ich sogar schriftlich.
Jetzt wirds aber richtig lustig, weil :
Ruft man in der Schadensabteilung an, wird aus dem eindeutigen Wort ja ein: das müssen wir im Einzelfall prüfen oder : das sind unerwünschte Risiken, ich bin mir nicht sicher ob wir das leisten, bitte bringen sie mal einen konkreten Schaden
.
Klar wäre es toll wenn da mal eine Versicherung eindeutig was regelt und ja, ich habe nicht alle Bedingungswerke durchforstet, daher keine Garantie auf Vollständigkeit.
Weiterhin leistet eine Privathaftpflicht immer nur den Zeitwert, es gibt also keinen neuen Motor oder Kahn.
Das ist natürlich ein weiteres Konfliktthema mit dem Eigentümer, aber wesentlich besser geregelt..zumindest per Gesetz.
Die oben erwähnte Bootskasko ist leider auch kein Freifahrtsschein, da gibt es auch viele Sachen wo sie nicht mehr wollen,aber besser wie nix.
Die Zukunft wird zeigen ob da auch reguliert wird, ich bleib schon aus beruflichen Gründen am Thema.
Gruß Maik