hilfreiche Unterlagen Reise-/Ausfuhrrichtlinie ab 2018 (Stand März 2018)

Dank Axels Tip. Noch an alle die Info, im Zollformular, war fälschlicherweise noch der Ort meines Vermieters angegeben, dass ist natürlich falsch und muss "Euer" Ort sein

Anhang anzeigen 84509

anbei nochmal das angepasste Formular :sorry:


Also ich bin ja nun auch auf dem Rückweg von Norwegen und bin mit dem Zettel zum Zoll und habe nachgefragt, ob alles benötigte drauf steht und so akzeptiert werden würde, was mit ja bestätigt wurde. Unser Vermieter nutzt sie auch inklusive der Fangliste
 
Wie sieht des eigentlich aus das wenn die Anlage regestriert 20kg pro Person ist klar.

Gibt es eine Altersbegrenzung in meinem Fall Reisen wir mit 4 Erwachsenen und einem Kleinkind (1jahr)
darf mein Kleiner in der Theorie auch 20kg bzw wenn nicht regestriert 10kg ????
 
Wie sieht des eigentlich aus das wenn die Anlage regestriert 20kg pro Person ist klar.

Gibt es eine Altersbegrenzung in meinem Fall Reisen wir mit 4 Erwachsenen und einem Kleinkind (1jahr)
darf mein Kleiner in der Theorie auch 20kg bzw wenn nicht regestriert 10kg ????

gute Frage, denn auf der Seite von Fiskeridir ist immer nur die Rede von Personen bzw. Personen die unter der Regie einer registrierten Anlage geangelt haben, alles ohne Angabe eines Mindestalters. Vielleicht hat einer eine Antwort parat...parallel dazu habe ich fiskeridir angeschrieben.
 
Wie sieht des eigentlich aus das wenn die Anlage regestriert 20kg pro Person ist klar.

Gibt es eine Altersbegrenzung in meinem Fall Reisen wir mit 4 Erwachsenen und einem Kleinkind (1jahr)
darf mein Kleiner in der Theorie auch 20kg bzw wenn nicht regestriert 10kg ????

Nach meiner Kenntnis gilt die Regelung für "Angler" nicht für Personen.
Wenn er/sie schon eine Angel halten kann, dann 20 kg, wenn nicht dann 0kg.

Bei der Ferienhaussuche für nächstes Jahr, ist mir übrigens aufgefallen,
dass Novasol teilweise schon mit angibt, ob 20 oder 10kg Filet mitgenommen werden dürfen.


VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Kenntnis gilt die Regelung für "Angler" nicht für Personen.
Wenn er/sie schon eine Angel halten kann, dann 20 kg, wenn nicht dann 0kg.

VG

Dieses Jahr geht es mit meiner Familie (Kind 2 Jahre) und einer weiteren Familie (Kind 4) hoch. Meine Box schafft, bei guter Packung, höchstens 25 Kilo. Daher ist das Thema Kind und Mitnahme von Fisch aktuell nur von theoretischem Interesse.

Wie sieht es aber aus, wenn meine Frau:

1. gar nicht angelt?
2. sie nur einen Tag oder weniger mit angelt?

Dürfen wir (theoretisch) bei erstens dann nur 20 Kilo ausführen? Bei zweitens aber wieder die vollen 20 (also ingsgesamt 40)?
 
Dieses Jahr geht es mit meiner Familie (Kind 2 Jahre) und einer weiteren Familie (Kind 4) hoch. Meine Box schafft, bei guter Packung, höchstens 25 Kilo. Daher ist das Thema Kind und Mitnahme von Fisch aktuell nur von theoretischem Interesse.

Wie sieht es aber aus, wenn meine Frau:

1. gar nicht angelt?
2. sie nur einen Tag oder weniger mit angelt?

Dürfen wir (theoretisch) bei erstens dann nur 20 Kilo ausführen? Bei zweitens aber wieder die vollen 20 (also ingsgesamt 40)?

Schreib sie doch einfach als Anglerin mit auf die Liste, das sollte doch kein Problem sein...wer vom Zoll will denn das beurteilen ob deine Frau angelt oder nicht und wenn ja wie viel...bei schlechtem Wetter kann es doch sein, das du selber nur einen Tag angelst und bei gutem Lauf deine 20 kg plus denen deiner Frau voll machst...
 
Dieses Jahr geht es mit meiner Familie (Kind 2 Jahre) und einer weiteren Familie (Kind 4) hoch. Meine Box schafft, bei guter Packung, höchstens 25 Kilo. Daher ist das Thema Kind und Mitnahme von Fisch aktuell nur von theoretischem Interesse.

Wie sieht es aber aus, wenn meine Frau:

1. gar nicht angelt?
2. sie nur einen Tag oder weniger mit angelt?

Dürfen wir (theoretisch) bei erstens dann nur 20 Kilo ausführen? Bei zweitens aber wieder die vollen 20 (also ingsgesamt 40)?

Wenn sie gar nicht angelt und man es genau nimmt, dann keine 20kg.
Wenn sie einen Tag angelt bzw überhaupt mal angelt, dann ist sie ein "Angeltourist" und darf 20kg ausführen, wenn der Vermieter registriert ist.

Ob aber nach geprüft wird, ob Mann oder Frau geangelt hat bezweifle ich mal.
Beim einjährigen Kleinkind bin ich mir nicht sicher, kommt bestimmt auf die Laune vom Zöllner an,
ob er glaubt, dass hier schon geangelt wird.

VG
 
Wie sieht des eigentlich aus das wenn die Anlage regestriert 20kg pro Person ist klar.

Gibt es eine Altersbegrenzung in meinem Fall Reisen wir mit 4 Erwachsenen und einem Kleinkind (1jahr)
darf mein Kleiner in der Theorie auch 20kg bzw wenn nicht regestriert 10kg ????

Antwort von Fiskeridir zum Mindestalter:

There is no minimum age, but the intention is that the export qouta is personal, which means that you export your own catch and not somebody elses in addition to your own.

Also ich sehe das so, sobald die Person in einem angelfähigem Alter ist, hat diese auch die Möglichkeit 20 kg auszuführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich verstehe des so das wenn ich meinen Sohn mit regestriere und seine "fänge" regestriere auf der entsprechenden Liste darf er auch mit ausführen.

Bevor hier Diskussionen aufkommen ich werde hiervon keinen Gebrauch machen mich hat es nur interessiert 80kg reichen vollekmen aus zumal noch Skrei vorhanden ist und ich im august wieder im gelobten Land sein werde........
 
Wie sieht des eigentlich aus das wenn die Anlage regestriert 20kg pro Person ist klar.

Gibt es eine Altersbegrenzung in meinem Fall Reisen wir mit 4 Erwachsenen und einem Kleinkind (1jahr)
darf mein Kleiner in der Theorie auch 20kg bzw wenn nicht regestriert 10kg ????
also ich verstehe des so das wenn ich meinen Sohn mit regestriere und seine "fänge" regestriere auf der entsprechenden Liste darf er auch mit ausführen.

Bevor hier Diskussionen aufkommen ich werde hiervon keinen Gebrauch machen mich hat es nur interessiert 80kg reichen vollekmen aus zumal noch Skrei vorhanden ist und ich im august wieder im gelobten Land sein werde........

Formal hast du recht, aber dein Kind mit 1 Jahr, kann nicht angeln...demnach würdest du deinen Fisch auf eine Person verteilen die ihn definitiv nicht gefangen hat und ein unnötiges Risiko zu einer evtl. Strafzahlung eingehen.
 
na ja ich nehme auch meine Hunde mit, dann kann ich doch 40 kg extra machen :aufweck:, Aber Spass beiseite, mein Norweger stellt die Bescheinigung ab 10 Jahre aus..
 
Moin zusammen,

hatte auch eine Anfrage an das fiskeredir gestellt, was "any person" bedeutet (konkret: für den Sohn eines Mitanglers, 14 Jahre alt) und folgende Antwort bekommen:

The export quota is valid for any person who is big enough for fishing on his own. So your son can bring his own quota in addition to yours. Note that the 20 kg limit is for guests fishing from a registered fish camp. For all others the quota is 10 kg.

vennlig hilsen/regards


Mit "big enough for fishing on his own" sollten zumindest die (meisten) Babies und Kleinkinder ausgeschlossen sein. Kann dann die bessere Hälfte auch beruhigt sein, dass demnächst nicht noch die ganz Kleinen zum Skreifischen mitmüssen... :zwinker:

Ich habe dem fiskeredir noch ganz freundlich vorgeschlagen, doch diese Definition für "person" auf der Webseite zu verwenden, da es ein wenig genauer ist.

VG
Matthias
 
Meistens wird heisser gekocht als es gegessen wird. Das ist auch bei diesen Formularen der Fall. In der Anlage haben wir die Scheinchen ausgefüllt, da stand dann nach 2 Wochen allerdings sehr wenig drauf, denn von den geforderten Fischarten haben wir nur ein paar Seelachse , und einen Dorsch gefangen. Diese Scheine behielt der Vermieter. Es gab davon auch keine Kopien. Das war laut seiner Aussage auch nicht notwendig. Es hat uns auf der Rückseite eines Fangblattes seinen Stempel draufgesetzt mit der Nummer seines registrierten Betriebs und die Einhaltung der Verordnung bestätigt. Oben standen unsere 6 Namen.den Schein haben wir vorn aufs Armaturenbrett gelegt. Der Zoll marschierte ein wenig hin und her, obwohl genug Zeit vor Ankunft der Fähre war,haben sie nicht ein einziges Fahrzeug kontrolliert, nicht mal Stichproben. Also alles ein wenig easy sehen. Das eine ist das Fischereiministerium, das andere der Zoll. Es ist wie hier, keine Behörde hat so richtig Lust, zusätzliche Arbeit zu machen, die sich andere ausgedacht haben.
 
Eigentlich ist die ganze Sache doch recht einfach gehalten.
Die Fischarten die registriert werden sollen sind doch überschaubar. Abends flux die Anzahl in die App getippt.
Vom Vermieter gibt´s dann vor der Abreise noch den Wisch für den Zoll.

Ok - der ein oder andere hat Probleme sich damit abzufinden, dass man nur 20kg mitnehmen darf.
Sollten sich die Fälle häufen, wo Leute mit übertriebenen Mengen erwischt werden, könnte ich mir vorstellen, dass auch Norwegen auf das isländische System umsteigt - und das meiner Meinung nach zu Recht:ergibmich:
 
es wäre schön wenn man vom Vermieter eine Bescheinigung für die Ausreise erhalten würde meiner sagte das die Buchungsbestätigung vom Vermittler ausreicht ,keine Regiestriernr. keine Mitreisenden nur mein Name sonst nichts seine Ansicht war das reicht ,der Zoll kann ja nachschauen das er regiestriert ist, den Vermittler der auch hier im Forum bekannt ist meinte ist sache vom Vermieter hauptsache das Geldist da
 
Eigentlich ist die ganze Sache doch recht einfach gehalten.
Die Fischarten die registriert werden sollen sind doch überschaubar. Abends flux die Anzahl in die App getippt.
Vom Vermieter gibt´s dann vor der Abreise noch den Wisch für den Zoll.

Ok - der ein oder andere hat Probleme sich damit abzufinden, dass man nur 20kg mitnehmen darf.
Sollten sich die Fälle häufen, wo Leute mit übertriebenen Mengen erwischt werden, könnte ich mir vorstellen, dass auch Norwegen auf das isländische System umsteigt - und das meiner Meinung nach zu Recht:ergibmich:

Bislang habe ich seid der Einführung der 20 Kg noch keine Kontrolle bei der Ausreise gesehen(war im Mai u.Sept. in Norwegen)

Gruß Dieter
 
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