hilfreiche Unterlagen Reise-/Ausfuhrrichtlinie ab 2018 (Stand März 2018)

cbt

Stammnaffe
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Stralsund
Hallo Zusammen,

ich hatte ja für meinen Vermieter einige Dokumente erstellt zur leichteren Bearbeitung bzw. Einhaltung der neuen Regelungen. Nachdem ich heute sein Feedback bekommen habe, dass er diese Dateien gerne und dankend verwenden wird (vorbehaltlich es gibt offizielle andere Dokumente), möchte ich sie hier auch noch einmal zusammengefasst zur Verfügung stellen.

1. das offizielle PDF des Fischereiamtes (namens "offizielle Fangliste.pdf")
2. die von mir erstelle Excelform, für diejenigen, dessen Vermieter gerne, die benötigten Fangzahlen so verarbeiten und an das Fischereiamt übermitteln kann und möchte (namens "Fangliste.xlsx")
3. eine kleine und feine Übersicht für Euren Vermieter mit der richtigen Schreibweise Eurer Namen) (namens "Namen für Vermieter.docx")

(die ersten 3 Dokumente haben nichts mit dem Zoll zu tun und dienen der Meldung der Fangzahlen an das Fischereiamt)
4. eine Bescheinigung, die genutzt werden kann, falls Euer Vermieter zwar gemeldet ist und Ihr somit die erhöhte Menge an Fisch ausführen dürftet, er aber kein eigenes Formular hat, wie erwähnt mein Vermieter hat den Zettel dankend angenommen, da es aktuell vom Zoll noch keine offizielle Vorlage gibt (namens "Bescheinigung Zoll.docx"), bei Familien wird wahrscheinlich ein Name reichen, wir werden alle Reisenden (je Auto) auf einem Zettel erfassen, man ist sicherlich 100% sicher wenn jeder so einen Zettel hat, der auch eine Fischkiste mit über 10 und bis zu 20kg dabei hat, aber das wird sich noch zeigen müssen.

Hier noch weitere existierende Links in unserem Forum:

In diesem Link werden netterweise durch unsere Admins alle Fakten gesammelt (deshalb mache ich ja auch meinen eigenen Link auf, da es sich hierbei um Vorschläge meinerseits handelt und keine rechtskräftigen Unterlagen) die es aktuell zum Gesetz gibt
https://www.norwegen-angelforum.de/...gesetz-fuer-fisch-ab-01-01-2018-fakten.62079/


Zusätzlich noch mal der link, den Ihr nutzen könnt falls Ihr nachsehen wollt ob Euer Vermieter registriert ist (bitte seit Euch bewußt, dass eine persönliche Anfrage an Euren Vermieter natürlich die bessere Wahl ist, denn Euer Urlaubsziel bzw. Vermietername muss ja nicht immer gleich der angemeldeten Adresse etc. sein)
https://www.fiskeridir.no/Fritidsfi...versikt-over-registrerte-turistfiskebedrifter

Also seht es bitte als "goodwill" an, dass ich das hier zusammengefasst habe und die Dateien zur Verfügung stelle und deshalb ganz zum Schluss noch eine Bitte, diskutieren könnt Ihr hier:

https://www.norwegen-angelforum.de/threads/neue-reise-ausfuhrrichtlinie-ab-2018.60555/

und bitte nicht in diesem Thread, danke

Sonnige Grüße aus HH
Christian
 

Anhänge

  • offizielle Fangliste.pdf
    471,9 KB · Aufrufe: 1.222
  • Fangliste.xlsx
    37 KB · Aufrufe: 894
  • Namen für Vermieter.docx
    12,4 KB · Aufrufe: 907
  • Bescheinigung Zoll.docx
    14,3 KB · Aufrufe: 1.236
Christian --- top top top!
 
Top - am besten oben hinpinnen! :a020:
 
Vielen Dank dafür!!!
 
Vielen Dank Christian, hab mir die Formulare mal eingepackt, am Samstag fahren wir los gen Fosen, denke da sind wir gerüstet.
 
Was ist mit den anderen Fischarten müssen die nicht eingetragen werden.
 
Dank an harder für die Info, Details siehe Link. Zusammengefasst darunter

https://www.fiskeridir.no/English/R...for-foreign-tourists/Meeresangeln-in-Norwegen

Neben den wichtigsten Informationen bezüglich der Fischgröße und der allgemeinen Hege und Pflege unseres geliebten Hobbies Angeln und den zugehörigen Fischen, anbei die Zollrelevanten Infos:

„pro Person ausgestellt sein. Ein Nachweis muss folgende Angaben enthalten:

  • Den eingetragenen Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des Touristenfischereibetriebs
  • Name/n der Person/en, die unter der Regie des Betriebs geangelt haben
  • Zeitraum des Aufenthalts
  • Anzahl der Personen, für die der Aufenthalt gilt
Auch ein Ausdruck des Berichts über den Fang, den der einzelne Angeltourist bei dem Betrieb eingereicht hat, kann von der Zollbehörde anerkannt werden. Dieser Ausdruck muss folgende Angaben enthalten:

  • Identität des Betriebs
  • Wer geangelt hat
  • Fangmenge
Das Dokument kann bei der Heimreise vom jeweiligen Betrieb ausgedruckt, gestempelt und unterschrieben werden.

Die Personen, die namentlich in dem Dokument aufgeführt sind, müssen bei der Ausfuhr des Fisches zugegen sein.
 
Was ist denn nun mit dem Bericht über den Fang: Kann von der Zollbehörde anerkannt werden ,steht da ?
Also überflüssig ?
Soll mein Vermieter damit loslaufen und für uns für den Zoll Kopien anfertigen?
 
....eigentlich hat sich der Thread-Ersteller hier keine Diskussionen gewünscht, deshalb nur als Info für dich:

Nimmste nur 10 kg mit nach hause sind alle deine Zweifel, Unsicherheit und Verwirrtheit völlig unbegründet.
Ansonsten steht doch alles ziemlich deutlich auf den Seiten des Fiskeridirektorates (...sogar auf deutsch, wurde nun schon mehrfach hier im Forum verlinkt).

Vielleicht solltest du dich mit all deinen Fragen und Sorgen einfach mal direkt an den Zoll wenden, dann bekommst du eine offizielle Antwort, die dich möglicherweise etwas mehr zufriedenstellt (oder sogar beruhigt), als ein Posting in einem Angelforum.

https://www.toll.no/en/goods/fish/quota/

https://www.toll.no/en/goods/fish/quota/

Wenn du etwas runterscrollst ist in einem gelben Fenster die Kontaktadresse zum norwegischen Zoll zu sehen.


Unter der Telefonnummer: 048 12 kann man dem Zoll übrigens auch Tips zum Schmuggeln geben. Hab ich selber noch nicht ausprobiert, aber so als Joker gegen allzu nervige Möchtegern-outlaws kann man die Nummer ja mal im Handy haben.

Gruss
smolt
 
Was ist denn nun mit dem Bericht über den Fang: Kann von der Zollbehörde anerkannt werden ,steht da ?
Also überflüssig ?
Soll mein Vermieter damit loslaufen und für uns für den Zoll Kopien anfertigen?

Die Wörter "Kann" stufe ich als Übersetzungsfehler ein!!

Was spricht dagegen, beide Formulare ( Bescheinigung des Vermieters und Fangbuch ) mit an die Grenze zu nehmen??

Und: ==> Dein Vermieter läuft nirgendwo hin. Du füllst das Fangbuch aus ( das ist dann das Original ) und dein Vermieter
macht dann davon eine Kopie für Dich und sendet das Original an die Behörde ( oder die Kopie, ist doch LATTE, wenn z.B. gefaxt wird ).
 
Danke Marano
Wir waren uns hier vor Tagen schon einig das die Fangstatistik nicht zum Zoll braucht.
Ein klares ja oder nein würde reichen wenn alles geregelt ist.
Warum mehr Aufwand wie nötig , und in unserem Haus steht kein Kopierer.
 
Danke Marano
Wir waren uns hier vor Tagen schon einig das die Fangstatistik nicht zum Zoll braucht. ==> RICHTIG!!
Ein klares ja oder nein würde reichen wenn alles geregelt ist.
Warum mehr Aufwand wie nötig , und in unserem Haus steht kein Kopierer.

Kein Kopierer?? Hmmmh.....
Dann gäbe es ja noch die Möglichkeit, die Statistik zweimal auszufüllen.
Ist zwar etwas mehr Schreibarbeit, aber dann hättest Du DEINE Kopie!

Sorry cbt, dass sich das hier nun doch "aufbläht", aber scheinbar besteht in einigen
Punkten doch noch Beratungsbedarf.
 
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Dank Axels Tip. Noch an alle die Info, im Zollformular, war fälschlicherweise noch der Ort meines Vermieters angegeben, dass ist natürlich falsch und muss "Euer" Ort sein

upload_2018-3-22_11-59-28.png

anbei nochmal das angepasste Formular :sorry:
 

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  • Bescheinigung Zoll.docx
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