Augen auf bei der Wahl der Angelstelle

plantamin

plantamin
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22 Mai 2018
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Zurück setzen verboten, lebendig mitnehmen Verboten, waidgerecht töten - kommt nicht gut an. Dieses Dilemma möchte ich nie haben darum angle ich nur an abgelegenen Stellen obwohl ich die Stadtstrecke Würzburg habe. solche Waller sind auch am Main keine Seltenheit mehr.
 
Die Leute die sich hier aufregen kaufen dann ihren Fisch aus überfischten Beständen im Supermarkt, welcher im Netz jämmerlich erstickt oder erdrückt wurde. Das Leid sehen sie dem gefrosteten Filet ja nicht an.....
 
Die Leute die sich hier aufregen kaufen dann ihren Fisch aus überfischten Beständen im Supermarkt, welcher im Netz jämmerlich erstickt oder erdrückt wurde. Das Leid sehen sie dem gefrosteten Filet ja nicht an.....
So ist das leider, Fleisch essen viele und gerne auch Bio aber niemand will vor dem Römer in Frankfurt sehen, wie man einem Bioschwein das Leben nimmt. Aber diese leidige Diskussion hatte wohl schon jeder mit Spaziergänger und solange es keine Vegetarier sind haben eigentlich wir die besseren Argumente, siehe Deinen Text und nimm noch das Thema "Beifang" hinzu.
 
Versuchen ruhig zu bleiben ist mit Sicherheit nie die falsche Wahl.
Wenn es dann noch gelingt anzubringen, daß es für einen Rettich bestimmt auch nicht einfach ist, wenn ihm in seine frischen Wunden Salz gestreut wird, kann so eine Szene auch anders verlaufen. Muss nicht, kann.
 
Auch wenn ich mir damit sicherlich hier keine Freunde mache so bin ich doch der Meinung dass diese ganze Geschichte extrem unnötig war.
Rechtslage hin oder her.
Unnötig ? Rechtslage hin oder her ? In Würzburg wurde jemand zu 5000€ verurteilt, weil er einen Karpfen zurück gesetzt hatte, PETA schaut genau auf Fehler und zurück setzen wäre einer, nicht nach Vorschrift töten der andere auch wenn es in dem Fall blöd gelaufen ist hat der Angler das Einzige getan, was ihn vor strafrechtlicher Verfolgung schützt. Aber mein Thema " Augen auf.. " zeigt den Punkt der falsch gelaufen ist.
 
Das Ganze zeigt aber auch das Dilemma und die Unwissenheit der Bevölkerung. Wir werden in Deutschland nicht umsonst als Kochtopfangler beschrieben.
Aber auch ich möchte nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten, weil PETA mich anzeigt. Die Spaziergänger bezahlen nicht die Strafe. Und außerdem esse ich gerne Fisch und verwerte auch meine gefangenen Fische.
Das die gesamte Situation unglücklich ist, darüber müssen wir nicht sprechen. Vieleicht sollten wir solche Berichte nehmen um auf die völlige blödsinnige Gesetzgebung aufmerksam zu machen. Und den rechtlichen Kampf ob ein vernünftiger Grund vorlag, den möchte ich nicht ausfechten.
 
Wird ja hier auch alles gut erklärt

 
Man darf jeden Fisch 100% gesetzkonform zurücksetzen wenn der vernünftige Grund zur Entnahme nicht vorhanden ist!
Dem Wels einen Kuß auf den Kopf und zurück in die Fluten unter dem Beifall und Gejole aller Anwesenden.
......geiler Fisch!....Petri und TL
Das ist schlichtweg falsch, catch and release ist zumindest in Bayern verboten und am Main ist es sowieso verboten einen Waller oder eine Grundel zurück zu setzen.
Hier mal die Stellungnahme des Deutschen Tierschutzverbandes und immer mehr Richter urteilen in deren Sinn.

"Angeln ist nach dem Tierschutzgesetz nur dann zulässig, wenn die Fische für den Zweck der Ernährung (oder zur Gewässerhege) geangelt werden. Rechtlich zulässig ist das Zurücksetzen von Fischen nur dann, wenn diese in der Schonzeit gefangen wurden oder noch nicht das Mindestmaß erreicht haben. Das Catch and Release, bei dem aus reiner Profilierungssucht gezielt auf große Fische geangelt wird, die gar nicht der Ernährung dienen sollen, ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Tierschutzgesetz"

Mainpost : https://www.mainpost.de/regional/wu...apper-Marteria-zahlt-Geldbusse;art735,9878578
Soviel zu 100% gesetzeskonform
 
Ps @ GT Carsten schau dir mal das Video von Eisbär an, der erklärt das erklärt dir auch, daß du schlichtweg falsch liegst.
 
Ganz ehrlich. Die Bilder sind absolut richtig. Eigentlich sollte vielmehr øffentlich geschlachtet werden, damit mal die Moralmenschen wieder geerdet werden und sehen das Schnitzel halt nicht am Baum wachsen.
 
@GT Carsten
Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes sagt doch schon eigentlich alles :
Erster Abschnitt
Grundsatz

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Soll heißen Angeln und entnehmen mit Ausnahme von untermaßigen oder geschützten Arten.
Und deshalb wird sich auch mit Catch und Release so schwer getan da es im Gegensatz zu Paragraph 1 steht.
Entnahmefenster wäre eine eventuelle Regelung.
Komplett zum durchlesen:

 
3 Juristen 4 Meinungen.....es ist ein Endlosthema.....da ist Eigenverantwortung geboten....sicher kann ich falsch liegen.....es ist vor Gericht wie auf Hoher See....man ist in Gottes Hand
TL
 
Zum Video: An dieser Stelle machst Du es in Sinne einer Fraktion (C&R, PETA, Entnehmer) immer falsch und auch wenn korrekt gehandelt vielleicht etwas unglücklich.

1. Natürlich darf man einen Fisch zurücksetzen, wenn keine vernünftige Verwertung möglich ist (Ausnahmen: gezielt beangelt oder Entnahmepflicht für die Fischart).
2. Beim Abhaken unter Wasser sind alle Katzen (Fische) grau. Der Normalspaziergänger, kennt vermutlich nicht sämtliche Fischarten beim Namen. Könnte ja ein Lachs sein.
3. Das soll erst mal einer beweisen, dass Dir der Fisch nicht entglitten ist, was sicherlich auch ungewollt jedem schon einmal passiert ist (ohne Fotosession versteht sich).

Kurzum, wer die Öffentlichkeit sucht, muss auch mit ihr leben. Und ja Fische dürfen auch gegessen werden.
 
@GT Carsten
Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes sagt doch schon eigentlich alles :
Erster Abschnitt
Grundsatz

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Soll heißen Angeln und entnehmen mit Ausnahme von untermaßigen oder geschützten Arten.
Und deshalb wird sich auch mit Catch und Release so schwer getan da es im Gegensatz zu Paragraph 1 steht.
Entnahmefenster wäre eine eventuelle Regelung.
Komplett zum durchlesen:


Der angelt mit einem Wallerhaken und einer Wallermontage, wenn er ihn zurücksetz, hat er schon bei der Wahl und Nutzung seines Angelgerätes gegen §1 verstossen. Er wollte, wenn er releast einen Waller fangen um Ihm "Leid" zuzufügen. Punkt 2 das Zurücksetzen eines Wallers im Main ist VERBOTEN ! Das ist ein HEGERECHT und widerspricht nicht deinem §1. AUCH WENN MAN GANZ GROSS UND DICK UND BLAU SCHREIBT WIRD ES NICHT GLEICH RICHTIG!
 
Zum Video: An dieser Stelle machst Du es in Sinne einer Fraktion (C&R, PETA, Entnehmer) immer falsch und auch wenn korrekt gehandelt vielleicht etwas unglücklich.

1. Natürlich darf man einen Fisch zurücksetzen, wenn keine vernünftige Verwertung möglich ist (Ausnahmen: gezielt beangelt oder Entnahmepflicht für die Fischart).
2. Beim Abhaken unter Wasser sind alle Katzen (Fische) grau. Der Normalspaziergänger, kennt vermutlich nicht sämtliche Fischarten beim Namen. Könnte ja ein Lachs sein.
3. Das soll erst mal einer beweisen, dass Dir der Fisch nicht entglitten ist, was sicherlich auch ungewollt jedem schon einmal passiert ist (ohne Fotosession versteht sich).

Kurzum, wer die Öffentlichkeit sucht, muss auch mit ihr leben. Und ja Fische dürfen auch gegessen werden.

zu 1 Er hat gezielt geangelt / Verstoss gegen das Hegerecht beim releasen da im Main Entnahmepflicht.
zu2. Das Abhaken eines Fisches vor der Betäubung und dem Töten ist ebenfalls verboten. Schon das Abhaken ohne Abhakmatte betrachten einige als Tierquälerei
zu3. Da standen genug Menschen herum und haben gefilmt und genau nach solchen Filmen sucht PETA auf youtube

Der Angler hat einfach alles richtig gemacht nur am falschem oder eher gesagt ungünstigem Ort und nur darum ging es mir und das Video von Eisbär bestätigt es.Ich habe keine Lust auf eine Diskussion vor einem veganen Richter über die Verwertung eines Fisches. Auf meinen Fangbildern( sofern ich mal eins poste) findet man nur geschlachtete Fische und Videos gibt es schon mal gar nicht. Aber das andere dich filmen und ins Netz stellen darfst du zwar verbieten aber kannst es kaum verhindern.
 
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