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Einfuhrumsatzsteueränderungen zum 1. Juli 2021

Fischfinger

Stammnaffe
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Buxtehude
Ab dem 01.07.2021 wird die Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22,- € entfallen. Dies bedeutet für uns, die wir ab und an etwas im Ausland bestellen, dass für jede Sendung aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Zusätzlich fällt dann auch in diesem Bereich die Pauschale der Deutschen Post in Höhe von 6 € an. Konkret bedeutet dies, das sich eine Kleinsendung im Wert von 10 € um 7.90 € und im Wert von 20 € um 9.80 € verteuert.

Die Alternative sich bei der Post als Selbstverzoller anzumelden und für jede Kleinsendung zum Zollamt zu gehen, ist sicherlich auch nur etwas für Menschen ohne sonstige Hobbies. Die Wartezeiten bei den Zollämtern dürften sich sicherlich paralell zum deutlich erhöhten Aufkommen entwickeln.

Ich wünsche allen, die noch offene Bestellungen haben: Viel Geduld und hinter trotzdem Spaß mit den neuen "Spielsachen"

Grüße

Frank
 
china fällt nicht unter diese regelung soweit ich das gelesen habe.
oder doch?
das habe ich auch noch gefunden:
Als Drittländer werden alle Nicht-Mitglieder eines Integrationsraums bezeichnet (z.B. alle Nichtmitgliedsstaaten aus der Sicht der EU, hier: USA, China, Japan).
 
Die Regelung wurde für die Chinesen gemacht. Durch das Weltpostabkommen + die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung der Kleinsendungen waren die chinesischen Online Shops gegenüber den inländischen enorm begünstigt. Dem wird nun ein Riegel vorgeschoben.
 
so eine preissteigerung finde ich gelinde gesagt abzocke. und nun sieht man das der staatssäckel gefüllt werden muss. corona ist teuer.
wie immer auf kosten des kleinen mannes.:angry::angry::angry::angry:
und da kommt noch viel auf uns zu wo wir verzichten oder mehr bezahlen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag :

von www.zoll.de

Änderungen ab dem 1. Juli 2021 beim E-Commerce​

Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen.

Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen.

Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben. Diese abgabenfreien Post- und Kuriersendungen können wie bisher direkt zugestellt werden, wenn keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.


Bei "Kleinstsendungen" bis ca 5€ werden doch keine Abgaben erhoben.
 
Die chinesischen Händler sind doch in der Regel sehr erfindungsreich. Sie umgehen diese Geschichte oftmals schon dadurch, dass sie einen Überseecontainer mit der Ware in einem EU Land platzieren und von dort aus eine innergemeinschaftliche Lieferung durchführen. Damit entfällt dieser ganze Schnurz wieder.
 
Die chinesischen Händler sind doch in der Regel sehr erfindungsreich. Sie umgehen diese Geschichte oftmals schon dadurch, dass sie einen Überseecontainer mit der Ware in einem EU Land platzieren und von dort aus eine innergemeinschaftliche Lieferung durchführen. Damit entfällt dieser ganze Schnurz wieder.

Sagen wir mal so: Bei der Variante würden dann " normalerweise" Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Die Händler müßten außerdem die viel höheren Postgebühren innerhalb der EU bezahlen.

Die Wettbewerbsverzerungen werden dann jedenfalls abgemildert.
 
Sagen wir mal so: Bei der Variante würden dann " normalerweise" Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt. Die Händler müßten außerdem die viel höheren Postgebühren innerhalb der EU bezahlen.
Auch das geht nicht mehr: wird alles ein bischen mehr Aufwand für uns Händler..., und das man die Chinesen mal an den Arsch kriegt finde ich absolut in Ordnung, so kommen wenistens die Kosten wieder rein, die diese Sendungen verursachen.
Jetzt fehlt nur noch das die Chinesen wie wir alle auch Ihre Verpackungsumlage zahlen müssen, da ist der Wettbewerb fast auf Augenhöhe...

I. Umsatzsteuerreform bei grenzüberschreitendem Handel zum 01.07.2021

Im grenzüberschreitenden Onlinehandel mit Verbrauchern werden die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen innerhalb der EU aufgehoben und durch die so genannte Fernverkaufsregelung ersetzt. Dies gilt jedoch nur für Onlinehändler die mehr als € 10.000,- pro Jahr ins europäische Ausland verkaufen.

Was ändert sich für Händler?
Ab dem 01.07.2021 müssen Onlinehändler die Umsatzsteuer in dem EU-Land begleichen, in das die Ware geliefert wird. Dies gilt allerdings nur, wenn die Schwelle von € 10.000,- überschritten wird. Diese € 10.000,--Schwelle gilt hierbei allerdings insgesamt für alle Lieferungen in die unterschiedlichen EU-Länder. Nicht für jedes Lieferland einzeln. Werden die 10.000,-€ überschritten, müssen sich die betroffenen Händler in jedem EU-Mitgliedsstaat, in den geliefert wird, registrieren lassen und die Umsatzsteuer dort abführen.

Wie sind die verschiedenen Umsatzsteuersätze beim Artikelpreis anzugeben?
Gemäß der Preisangabenverordnung ist gegenüber Verbraucherkunden stets der Gesamtpreis anzugeben. Das bedeutet inklusive der anfallenden Steuern und sonstiger Preisbestandteile wie beispielsweise den Versandkosten. Es muss bei den Artikelpreisen hinsichtlich der Umsatzsteuer allerdings nur angegeben werden, dass diese enthalten ist („inkl. MwSt.“). Die Höhe des Steuersatzes muss nicht angegeben werden, was bei den unterschiedlichem Mehrwertsteuersätzen innerhalb der EU auch nahezu unmöglich umzusetzen wäre.

Mein EU-Umsatz ist höher als € 10.000,-, wo kann ich mich registrieren?
Wenn Onlinehändler in mehrere EU-Länder liefern wird der Schwellenwert von € 10.000,- schnell überschritten sein. Damit entsteht dann die Pflicht sich, in jedem EU-Land das beliefert wird, registrieren zu lassen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit sich freiwillig beim Bundeszentralamt für Steuern für das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop Verfahren) anzumelden und die anfallenden Steuern zentral abführen.
 
Naja, ich sehe es so: die 7.90 entsprechen dann den hier anfallenden Versandkosten...
Wobei meine bestellten snaps & co eigentlich immer unter 5€ liegen...
 
Es geht um die Geschäfte mit Endverbrauchern.

Geschäfte unter Firmen sind ja ehe seit langen MwSt. befreit wenn der Käufer eine sogannte Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer hat...
 

Hier ist noch mal gut erläutert wie es in Zukunft mit der Einfuhr von Waren aus dem Nicht-EU-Ausland gehandhabt wird.

Gruß Jens
 
Im September hast die Wahl, es zu ändern...
Schwachsinn, es ist ja wohl europäisches Recht was hier umgesetzt wird. Na klar konnte man von der bisherigen Regelung als Endkunde profitieren, aber am meisten haben ja wohl die chinesischen Händler den Reibach gemacht, da sie keinerlei Steuern gezahlt haben und ohne Steuern gibt es nun mal keine Schulen etc.. Zudem wurden europäische Händler durch die bisherigen Regelungen extrem benachteiligt. Frag dazu mal Herbert, der hatte schon vor Jahren auf das Problem aufmerksam gemacht.
 
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